So erhalten Sie Mutterschaftsentschädigung
Die Mutterschaftsentschädigung wird Ihnen nicht automatisch zugestellt, sondern Sie müssen sie mit einem Formular zusammen mit der Geburtsurkunde beantragen.
- Wenn Sie angestellt sind, erhalten Sie das Formular bei Ihrem Arbeitgeber.
- Wenn Sie selbständig, können Sie das Formular direkt bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beziehen oder hier
Sie können die Mutterschaftsentschädigung bis fünf Jahre nach dem Ablauf des Mutterschaftsurlaubs geltend machen.
Die Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung
Die Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung erfolgt monatlich und zwar nachträglich. Beispiel: Bei Geburt am 10. Juli erhält die Mutter Anfang August die ersten Taggelder ausbezahlt.
Vom Taggeld zieht die Ausgleichskasse Beiträge an die AHV/IV/EO und bei Angestellten und Arbeitslosen an die ALV ab. Die anstelle des Lohns ausgerichtete Mutterschaftsentschädigung gilt als Einkommen und muss versteuert werden.
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Quellen:
- AHV/IV, Mutterschaftsentschädigung, www.ahv-iv.ch (Abrufdatum 1.1.2016)
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