Fragen zu Stillen und Beruf

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 12. Dezember 2016

Wenn Sie Ihr Baby stillen, können Sie dies während der Arbeit tun. Und wie ist das mit dem Abpumpen? Oder als Angestellte im Stundenlohn? Wir haben Antworten.

Wenn Sie berufstätig sind und Ihr Baby stillen, so haben Sie am Arbeitsplatz besondere Rechte. Welche, das lesen Sie hier: Stillen und Arbeiten.

Sicherlich haben Sie aber noch mehr Fragen, die wir hier gerne beantworten:

Zählt die Stillpause zur Festlegung der Arbeitszeit?

stillen, arbeit, job stillen, stillpause, Ja. Die Pausen können Sie zur Berechnung Ihrer täglichen Arbeitszeit miteinbeziehen. Grundsätzlich haben Sie Anrecht auf folgende, voll bezahlte Stillpausen:

  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden mindestens eine 30 Minuten,
  • bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden mindestens 60 Minuten,
  • bei einer Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden mindestens 90 Minuten.

Wenn Ihr Baby 1 Jahr alt ist, können Sie weiterhin Pausen für das Stillen einlegen - allerdings sind die dann nicht mehr bezahlte Arbeitszeit.

Muss ich mit an Geschäftsausflüge etc. ?

Nein, Sie können eine Dispens verlangen. Denn stillende Mütter dürfen während der gesamten Stillzeit nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden.

Darf ich zum Stillen den Arbeitsplatz verlassen?

Ja, Sie selbst können entscheiden, wo Sie stillen möchten.

Kann ich für das Abpumpen auch bezahlte Pausen einlegen?

Ja, denn das Abpumpen von Muttermilch ist gesetzlich dem Stillen gleichgestellt.


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Quellen:

  • Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, www.admin.ch
  • Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Stand 2016, www.admin.ch
  • Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Broschüre "Mutterschaft - Schutz der Arbeitnehmerinnen", 710.233.d 03.2011
  • Fotos: Babywelten GmbH, Romanova Anna by fotolia.com