Fragen zu Stillen und Beruf

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 12. Dezember 2016

Wenn Sie Ihr Baby stillen, können Sie dies während der Arbeit tun. Und wie ist das mit dem Abpumpen? Oder als Angestellte im Stundenlohn? Wir haben Antworten.

Kann ich die Stillpause am Anfang bzw. am Ende meiner Arbeitszeit beziehen?

Nein, das geht normalerweise nicht, denn damit wird ja die Arbeitszeit verkürzt. Sie können aber mit Ihrem Arbeitgeber reden und möglicherweise eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Kann ich die ganze Stillzeit von einer Woche auf einmal einziehen?

Nein, die Zeit zum Stillen kann nicht kumuliert werden. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen nur die effektiv gebrauchte Zeit zum Stillen/Abpumpen als bezahlte Arbeitszeit gewähren.

Wer sorgt dafür, dass meine Arbeit, die während des Stillens anfällt, erledigt wird?

Dafür ist Ihr Arbeitgeber verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass der Betrieb auch während Ihrer Stillpausen weiter läuft.

Kann mein Partner bezahlte Stillzeit einziehen, wenn er meine abgepumpte Milch unserem Baby gibt?

Nein, nur Sie als stillende Mami können von der bezahlten Stillzeit profitieren.

Kann mir der Arbeitgeber kündigen, weil ich stille?

Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und Mutterschaft gilt grundsätzlich nur bis zur 16. Woche nach der Geburt besteht. Kündigt Ihnen der Arbeitgeber danach und Sie können beweisen, dass er Ihnen wegen des Stillens gekündigt hat, so ist diese Kündigung missbräuchlich.

Eine missbräuchliche Kündigung ist zwar gültig, d.h. Sie können nicht verlangen, dass Sie weiterhin beschäftigt werden. Aber Sie können vom Arbeitgeber eine Entschädigung verlangen, bzw. eine solche einklagen.


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Quellen:

  • Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, www.admin.ch
  • Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Stand 2016, www.admin.ch
  • Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Broschüre "Mutterschaft - Schutz der Arbeitnehmerinnen", 710.233.d 03.2011
  • Fotos: Babywelten GmbH, Romanova Anna by fotolia.com