Fragen zu Stillen und Beruf

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 12. Dezember 2016

Wenn Sie Ihr Baby stillen, können Sie dies während der Arbeit tun. Und wie ist das mit dem Abpumpen? Oder als Angestellte im Stundenlohn? Wir haben Antworten.

Muss ich Nacht- , Sonntags- oder Schichtarbeit verrichten, wenn ich stille?

Bis zur 8. Woche nach der Geburt besteht eh ein Arbeitsverbot. Danach gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen in zeitlicher Hinsicht, d.h. auch als stillende Mutter dürfen/müssen Sie Nacht- und Sonntagsarbeit verrichte.

Allerdings: Ist Ihre Arbeit gefährlich oder beschwerlich oder liegt ein besonders gesundheitsbelastendes Schichtsystem vor, müssen bzw. dürfen Sie gemäss Mutterschutzverordnung während der Stillzeit keine Nacht- und Schichtarbeit leisten.

Habe ich als Teilzeitmitarbeiterin Anrecht auf bezahlte Stillpausen?

Ja, ob Sie voll- oder Teilzeit arbeiten, das hat keinen Einfluss auf die bezahlten Pausen für das Stillen/Abpumpen. Die Länge der bezahlten Pausen richtet sich nach der Dauer der täglichen Arbeitszeit:

  • bis zu 4 Stunden pro Tag: maximal 30 Minuten
  • mehr als 4 Stunden pro Tag: maximal 60 Minuten
  • mehr als 7 Stunden pro Tag: maximal 90 Minuten

Habe ich als Angestellte im Stundenlohn Anspruch auf bezahlte Stillpausen?

Ja – siehe oben. Nicht die Anstellungsart sondern nur die tägliche Arbeitszeit entscheidet über die Länge der bezahlten Stillpausen.

Habe ich als Kadermitarbeiterin Anrecht auf bezahlte Stillpausen?

Nein, die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zur Beschäftigung bei Mutterschaft gelten nicht für Arbeitnehmerinnen in höheren leitenden Tätigkeiten. Dazu gehören Sie, wenn Sie über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügen oder Entscheide von grosser Tragweite im Betrieb massgeblich beeinflussen können.

In diesem Fall haben Sie kein Anrecht auf bezahlte Stillpausen.

Artikel teilen:

Quellen:

  • Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, www.admin.ch
  • Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Stand 2016, www.admin.ch
  • Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Broschüre "Mutterschaft - Schutz der Arbeitnehmerinnen", 710.233.d 03.2011
  • Fotos: Babywelten GmbH, Romanova Anna by fotolia.com