Geburtszulage
Neben der Familienzulage (Kindergeld), auf das alle Eltern in der Schweiz Anrecht haben, wenn ein Elternteil erwerbstätig ist, zahlen einige Kantone auch einen einmaligen Betrag bei der Geburt eines Kindes aus: die sogenannte Geburtszulage.
Wichtig dabei ist, dass die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat und die Mutter bei der Geburt ihren Wohnsitz in der Schweiz, bzw. im entsprechenden Kanton hatte.
Einige Kantone verlangen, dass die Mutter bereits während der Schwangerschaft in der Schweiz Wohnsitz oder eine Aufenthaltsbewilligung hatte.
Ebenso verlangen einige Kantons, dass du Mutter zum Zeitpunkt noch im Erwerbsleben steht wie dies auch bei der Familienzulage gefordert ist
Erkundigen Sie sich deshalb beim Wohnkanton, ob Sie Anrecht auf eine Geburtszulage haben oder nicht.
Diese Kantone zahlen eine Geburtszulage aus
In den folgenden neun Kantonen erhalten Sie eine einmalige Geburtszulage (Stand 2019 / pro Kind):
- Fribourg: 1500 Franken
- Genf: 2000 Franken, bzw. 3000 Franken an dem 3. Kind
- Jura: 1500 Franken
- Luzern: 1000 Franken
- Neuenburg: 1200 Franken
- Schwyz: 1000 Franken
- Uri: 1000 Franken
- Waadt: 1500 Franken, bzw. 3000 Franken bei einer Mehrlingsgeburt pro Kind
- Wallis: 2000 Franken, bzw. 3000 Franken bei einer Mehrlingsgeburt pro Kind
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Quellen:
- Verordnung über die Familienzulagen (Stand am 1. Januar 2020), www.ahv-iv.ch
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