Mutterschaftsurlaub in anderen Ländern

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 1. Juli 2015

Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsentschädigung sind in der Schweiz sehr minim, vergleicht man dies mit anderen Ländern Europas. Babywelten macht den Vergleich.

Mutterschaftsurlaub in Europa*

Land vor der Geburt nach der Geburt Total
Schweiz -- 14 Wochen 14 Wochen
Deutschland 6 Wochen 8 Wochen
Bei Frühgeburt /Mehrlingsgeburt
12 Wochen
14 Wochen
Bei Frühgeburt /Mehrlingsgeburt
18 Wochen
Österreich 8 Wochen 8 Wochen
Bei Frühgeburt /Mehrlingsgeburt
12 Wochen
16 Wochen
Bei Frühgeburt /Mehrlingsgeburt
20 Wochen
Frankreich

bis 6 Wochen
Bei schwieriger Schwangerschaft / ab 3. Kind bis 8 Wochen, bei Zwillingen 12 Wochen, bei Drillingen und mehr 24 Wochen.

ab 10 Wochen
Bei Frühgeburt oder Hospitalisierung des Kindes wird Mutterschaftsurlaub verlängert

16 Wochen

Ab dem 3. Kind 26 Wochen, bei Zwillingen 34, bei Drillingen und mehr 46 Wochen

Spanien bis 10 Wochen

ab 6 Wochen

Bei Frühgeburt oder Hospitalisierung des Kindes wird der Mutterschaftsurlaub verlängert

16 Wochen

Bei Drillingen und mehr plus 2 Wochen

Italien 1-2 Monate 3-4 Monate 5 Monate
Norwegen 3 Wochen 6 Wochen 9 Wochen
Schweden 7 Wochen 7 Wochen 14 Wochen
Niederlande 4-6 Wochen 10 -12 Wochen 16 Wochen
Dänemark 4 Woche 14 Wochen 18 Wochen
Grossbritannien bis 11 Wochen bis 41 Woche 52 Wochen

Mutterschaftsentschädigung in Europa*

  • Schweiz: 80% des Lohns, max. 196 Franken/Tag
  • Deutschland: 100% des Lohns (Versicherung gewährt 13 €/Tag, die Differenz wird vom Arbeitgeber ausbezahlt)
  • Österreich: 100% des Lohns (Versicherung gewährt Wochengeld)
  • Frankreich: Frankreich: 100% des Lohns, min. 9,26 und max. 82,33€/Tag
  • Spanien: 100% des Lohns, max. 3606€/Monat
  • Italien: 80% des Lohns (ohne Plafond)
  • Norwegen: 80-100% Lohn , max. 530220 NOK (~64000Fr.)
  • Schweden: 80% des Lohns (plafoniert, vgl. Elternurlaub)
  • Dänemark: 100% des Lohns, max. 4075 DKK/Woche (~570Fr.)
  • Niederlande: Unselbstständig Erwerbende: 100% des Lohns, max. 198€/Tag; Selbstständig Erwerbende: 100% des Lohns, max. 1502€/Monat
  • Grossbritannien: 90% des Lohns (ohne Plafond) während der ersten 6 Wochen, 140 £/Woche (~200Fr.) während weiteren 33 Wochen

Elternurlaub anderswo*

  • Schweiz: Die Schweiz kennt keinen Elternurlaub.
  • Deutschland: 36 Monate pro Elternteil, verteilt auf die ersten 3 Lebensjahre (kann auch aufgeschoben werden) 67% des Lohns während 14 Monaten, min. 300 und max. 1800 €/Monat
  • Österreich: 24 Monate insgesamt, verteilt auf die ersten 2 Lebensjahre (kann auch aufgeschoben werden) 80% des Lohns während der ersten 12 Monate, min. 1000 und max. 3000€/Monat, oder pauschales Kinderbetreuungsgeld während der ersten 12 bis 30 Monate, zwischen 436 und 1000€/Monat
  • Frankreich: 36 Monate pro Elternteil Pauschalbeträge während mindestens 6 Monaten zwischen 568,85 und 813,48€/Monat, abhängig von Aufgabe der Tätigkeit und Anzahl Kinder
  • Spanien: 156 Wochen pro Elternteil Vergütungen sind nicht gesetzlich geregelt
  • Italien: 80% des Lohns (ohne Plafond) 6 Monate pro Elternteil, max. 10 Monate insgesamt (um einen Monat verlängert, falls der Vater min. 3 Monate bezieht), verteilt auf die ersten 8 Lebensjahre 30% des Lohns während 6 Monaten, bis zum 3. Lebensjahr, danach bedarfsabhängig
  • Norwegen: Elternurlaub (inkl. Mutterschaftsurlaub eingerechnet) 100% des Lohns während 49 Wochen oder 80% während 59 Wochen (plafoniert, vgl. Mutterschaftsurlaub)
  • Schweden: 18 Monate pro Elternteil 80% des Lohns während 13 Monaten, max. 445000 SEK/Jahr (~50000Fr.), 180 SEK/Tag (~20Fr.) während weiteren 3 Monaten
  • Dänemark: 32 Wochen pro Elternteil verteilt auf die ersten 9 Lebensjahre 100% des Lohns während 32 Wochen insgesamt (plafoniert, vgl. Mutterschaftsurlaub)
  • Niederlande: 6 Monate pro Elternteil, verteilt auf die ersten 8 Lebensjahre Vergütungen sind nicht gesetzlich geregelt
  • Grossbritannien: 50 Wochen insgesamt (Mutterschaftsurlaub eingerechnet), verteilt auf die ersten 18 Lebensjahre Entschädigung plafoniert, vgl. Mutterschaftsurlaub

* Alle Angaben ohne Gewähr. Wenn Sie Kenntnis von Änderungen/ Ergänzungen haben, bitten wir Sie, diese unserer Redaktion zu melden.

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Quellen:

  • Bundesamt für Sozialversicherungen, Zehn Jahre Mutterschaftsentschädigung (29.6.2015)www.bsv.admin.ch(Abrufdatum 1.7.2015)
  • Foto Oksana Kuzminy by Fotolia.com