Mutterschaftsurlaub
Mutterschaftsurlaub verschieben bei Frühgeburt
Wenn Sie eine Frühgeburt haben, und Ihr Baby aus medizinischen Gründen länger als drei Wochen im Spital bleiben muss, bevor Sie es mit nach Hause nehmen dürfen, können Sie den Mutterschaftsurlaub aufschieben. Das heisst, Sie können den Mutterschaftsurlaub dann antreten, wenn Ihr Baby nach Hause kommt und haben somit 14 volle Wochen Zeit für Ihr Neugeborenes.1
Um in den Genuss eines aufgeschobenen Mutterschaftsurlaubes zu kommen, müssen Sie aber ein paar Dinge beachten:
- Der Aufschub muss mit der Anmeldung für die Entschädigung beantragt werden. (z. B. auf Seite 4 des Formulars unter „Bemerkungen“: „Unsere Tochter/unser Sohn wurde am ............. in der .. Schwangerschaftswoche geboren und wird voraussichtlich mehr als 3 Wochen im Spital bleiben müssen. Ich stelle deshalb den Antrag, die Zahlungen der Mutterschaftsentschädigung seien erst ab dem Datum auszurichten, an dem wir unser Kind nach Hause nehmen können.“)
- Der Aufenthalt und die (voraussichtliche) Aufenthaltsdauer muss vom Spital bestätigt werden. Die Bestätigung erhalten Sie auf der Station, wo Ihr Baby liegt.
- Da Sie von Gesetzes wegen während acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen, können Sie für diese Zeit ein Arztzeugnis verlangen. Ihr Arbeitgeber muss ihnen während dieser Zeit den Lohn bezahlen, wie das Bundesgericht im September 2016 festhielt.2
Mehr dazu unter So erhalten Sie eine Mutterschaftsentschädigung
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Quellen:
- AHV/IV, Mutterschaftsentschädigung, www.ahv-iv.ch (Abrufdatum 1.1.2016)
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), www.bsv.admin.ch (Abrufdatum 1.2013)
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), EO - Beratung, www.bsv.admin.ch (7.2015)
- 1) Merkblatt Inselspital zu Mutterscahft & Frühgeburt www.srf.ch (8.9.2016)
- 2) www.srf.ch (8.9.2016)