Stillen und Arbeiten

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 12. Dezember 2016

Als stillende Mami geniessen Sie einen besonderen Schutz, wenn Sie wieder arbeiten gehen. Vor allem haben Sie das Recht, während der Arbeitszeit zu stillen oder abzupumpen.

Wenn Sie nach dem Mutterschaftsurlaub Ihre Arbeit wieder aufnehmen, stellt sich bei vielen Frauen die Frage, wie es denn nun mit dem Stillen ist.

Die meisten Frauen beginnen, Ihre Milch abzupumpen und durch die Betreuungsperson als Schoppen dem Baby zu geben. Das ist natürlich die einzige mögliche Lösung, wenn Sie während des Tages räumlich von Ihrem Baby getrennt sind.

Sie können Ihr Baby aber auch am Arbeitsplatz stillen.

Wichtig aber ist, dass Sie wissen, dass Sie als stillende Mami auch nach dem Mutterschaftsurlaub einen besonderen Schutz geniessen.

Konkret umfasst der Schutz einer stillenden Mutter:

Bezahlte Stillpausen während der Arbeitszeit …

stillen, arbeit, job und stillen, abpumpen job, arbeit, Wenn Sie stillen oder abpumpen müssen, so haben Sie das Recht, dies während der Arbeitszeit zu tun.

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen dazu einen Raum mit einer bequemen Liege zur Verfügung stellen (z.B. Erste-Hilfe-Raum), damit Sie sich auch ausruhen können.

Sie können aber auch Ihre Firma verlassen und zu Hause oder an einem anderen Ort stillen. Allerdings hängt die Länge der Stillpause davon ab, wie lange Sie am besagten Tag arbeiten.

... bis Ihr Baby 1 Jahr als ist

Im ersten Jahr nach der Geburt gilt die Zeit, die Sie zum Stillen oder auch zum Abpumpen der Muttermilch brauchen, als ganz normale, bezahlte Arbeitszeit. Stillen und Abpumpen wird gleichgesetzt.

Die Länge der bezahlten Pausen richtet sich nach der Dauer der Arbeitszeit pro Tag:

  • bis zu 4 Stunden pro Tag: mindestens 30 Minuten
  • mehr als 4 Stunden pro Tag: mindestens 60 Minuten
  • mehr als 7 Stunden pro Tag: mindestens 90 Minuten

Sie dürfen jedoch nur so lange Pause machen, wie Sie wirklich zum Stillen/Abpumpen brauchen.

Wenn Sie mehr Zeit zum Stillen oder abpumpen brauchen, dann können Sie sich diese nehmen. Brauchen Sie länger als die oben aufgeführten Zeiten, dann gilt dies als unbezahlte Pause. Es sei denn, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber etwas anders vereinbart haben.

… wenn Ihr Baby über 1 Jahr alt ist

Wenn Ihr Kind einmal ein Jahr alt ist und Sie weiter stillen/abpumpen möchten, dann können Sie dies auch während der Arbeitszeit tun. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Zeit zum Stillen/Abpumpen geben – aber dies gilt nicht mehr als bezahlte Arbeitszeit.


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Quellen:

  • Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, www.admin.ch
  • Bundesrat, Einführung von bezahlten Stillzeiten, www.news.admin.ch (30.4.2014)
  • Änderungen zur Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), www.news.admin.ch (30.4.2014)
  • Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Stand 2016, www.admin.ch
  • Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Broschüre "Mutterschaft - Schutz der Arbeitnehmerinnen", 710.233.d 03.2011
  • Fotos: Babywelten GmbH, Romanova Anna by fotolia.com