

Stillen und Arbeiten
Zustimmung zur Arbeit
Bis zur 8. Woche nach der Geburt dürfen Sie gar nicht arbeiten. Wenn Sie danach arbeiten wollen, gibt es eigentlich keine Beschränkungen, es sei denn, Sie arbeiten in einem besonders gesundheitsbelastenden Schichtsystem. In diesem Fall müssen Sie während der Stillzeit keine Nacht- und Schichtarbeit leisten.
Grundsätzlich aber können Sie als stillende Mami nicht gegen Ihren Willen beschäftigt werden.
Vor allem, wenn Sie ein Arztzeugnis vorlegen, dass Sie in den ersten Monaten nach der Geburt Ihres Kindes nicht voll leistungsfähig sind, muss Ihr Chef darauf bei der Arbeitszuteilung Rücksicht nehmen.
Arbeitszeit
Als stillende Mami müssen Sie keine Überzeit leisten, sondern nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Auf jeden Fall aber dürfen Sie täglich nicht mehr als 9 Stunden beschäftigt werden.
Ganz allgemein hat Ihr Arbeitgeber bei der Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeit darauf Rücksicht zu nehmen, dass Sie auch noch Kinder haben - soweit sich das natürlich mit Ihrem Job vereinbaren lässt. Das heisst konkret:
- Sie können nicht dazu gezwungen werden, Überzeitarbeit zu leisten.
- Sie können verlangen, dass Sie mindestens eineinhalb Stunden Mittagspause haben.
- Wenn Ihr Kind krank ist, können Sie nach Vorlage eines entsprechenden Arztzeugnis bis zu drei Tage zu Hause bleiben.
Beschwerliche oder gefährliche Arbeit
Wenn Sie eine besonders beschwerliche Arbeit ausführen müssen, können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er oder sie Ihnen eine andere Arbeit zuteilt. Sie müssen diese Arbeit nur machen, wenn dabei weder für Sie noch für Ihr Kind eine gesundheitliche Belastung entsteht.
Als gefährliche und beschwerliche Arbeiten für stillende Mütter gelten alle Arbeiten, die sich erfahrungsgemäss nachteilig auf Ihre oder die Gesundheit Ihres Babys auswirken. Dazu gehören namentlich:
- Arbeiten unter Einwirkung schädlicher Stoffe oder Mikroorganismen;
- Arbeiten in Arbeitszeitsystemen, die erfahrungsgemäss zu einer starken Belastung führen.
Kann der Arbeitgeber Ihnen keine andere Arbeit anbeiten, haben Sie Anspruch auf 80% Ihres Lohnes.
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Quellen:
- Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, www.admin.ch
- Bundesrat, Einführung von bezahlten Stillzeiten, www.news.admin.ch (30.4.2014)
- Änderungen zur Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), www.news.admin.ch (30.4.2014)
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Stand 2016, www.admin.ch
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Broschüre "Mutterschaft - Schutz der Arbeitnehmerinnen", 710.233.d 03.2011
- Fotos: Babywelten GmbH, Romanova Anna by fotolia.com