Spielzeug für Ihr Baby: Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie für Ihr Baby ein Spielzeug kaufen, sollten nicht nur Farben und Form ausschlaggebend sein. Bedenken Sie, dass Ihr Schätzli alles in den Mund nehmen, drücken und werfen will. Das stellt hohe Anforderungen an das ideale Spielzeug bezüglich Grösse, Form und Material.
In der Schweiz gibt es seit 2012 eine Verordnung, die gewisse Sicherheitsrichtlinien gibt (Spielzeugverordnung). Für die EU gibt es auch eine Kennzeichnung: CE heisst, dass dieses Spielzeug nach der EU-Norm „sicher“ ist.
Wenn Sie in der Schweiz also ein Spielzeug in einem Warenhaus oder Spielzeuggeschäft kaufen, können Sie davon ausgehen, dass es den geforderten Sicherheitsrichtlinien entspricht. Das gilt aber nicht unbedingt für Spielwaren, die sie auf dem Markt, im Ausland oder auf einem Handwerksmarkt kaufen – oder die selbstgemacht sind.
Deshalb hat Babywelten einige Tipps zusammengestellt, auf was Sie generell beim Kauf von Babyspielzeug achten sollten.
1. Kennzeichnung „nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten“
Ihr Baby wird alles, das Sie ihm in die Hände geben, in den Mund nehmen. Deshalb sind viele Spielzeuge für Babys und Kinder unter drei Jahren ungeeignet, sei es, weil sie generell zu klein sind oder weil sich Teile davon ablösen und verschluckt werden können.
Solche Spielsachen sind mit „nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten“ gekennzeichnet und dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet.
2. Keine Kleinteile
Ob mit oder ohne Kennzeichnung prüfen Sie selbst die Grösse bzw. auf leicht abnehmbare oder abfallende kleine Teilchen, scharfe Ecken und Kanten. Die Nähte von Stofftierchen sollten verstärkt sein. Bevorzugen Sie Tierchen mit aufgestickten statt eingenähten Augen, die nicht abgerissen werden können.
3. Keine Schnur / keinen Bändel
Spielzeug für Babys sollte keine Schnur oder einen Bändel über 30 Zentimeter Länge haben. Ein Schnur birgt das Risiko, dass sich Ihr Baby selbst strangulieren könnte.
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Quellen:
- K-Tipp 1/2014 S. 11
- Stiftung Warentest, Holz¬spielzeug: Die Hälfte birgt Gefahren, www.test.de (15.1.2014)
- Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS) von 2012, www.admin.ch (15.1.2014)
- Foto: Babywelten