

Berufstätig: Wenn mein Kind krank ist
Wenn Ihr Kind krank ist oder einen Unfall hatte, so dürfen Mami und Papi je drei Tage zu Hause bleiben und sich um das Kind kümmern – bei vollem Lohn. Gemäss Arbeitsgesetz müssen Sie ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Das heisst, als Eltern können Sie somit bis zu sechs Tagen bei Ihrem Kind sein, ohne es durch Dritte betreuen zu lassen.
Das gilt pro Erkrankung und für jedes Kind einzeln. Das heisst, auch wenn Ihr Kind mehrmals krank ist, können Sie bei jedem Vorfall erneut bis zu drei Tage zu Hause bleiben.
Insgesamt ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen bis zu drei Wochen im 1. Anstellungsjahr den vollen Lohn für das Fehlen zu bezahlen. Ab dem zweiten Anstellungsjahr ist diese Dauer je nach Region unterschiedlich lang. .
Was, wenn unser Kind länger krank ist?
Wenn Ihr Kind nicht nach drei, bzw. wenn Sie zu zweit sind nach sechs Betreuungstagen nicht gesund ist, können Sie ausnahmsweise auch länger von der Arbeit fernbleiben.
Allerdings muss der Arzt Ihres Kindes bestätigen, dass Sie am Krankenbett Ihres Kindes dringend gebraucht werden.
In diesem Fall empfiehlt es sich, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, damit eine für alle Seiten gute Lösung gefunden werden kann. Denn zu viele Absenzen könnten Ihren Arbeitgeber auch zu einer Kündigung veranlassen.
Soll ich mein Kind in den Hort geben, wenn es krank ist?
Die meisten Krippen und Kinderhorte möchten keine kranken Kinder in der Obhut haben – zum Schutze der anderen Kinder. Dies fordern auch Experten.
Es gibt auch einige Kinderbetreuungsangebote, die Ihr Kind auch nehmen, wenn es krank ist. Denn, so Hortleiterin M.D.: „In der Familie können Sie das kranke Kind auch nicht „aussperren“, nur um niemanden anzustecken!“ Kommt ein Kind krank in den Hort, werden die anderen Kinder womöglich auch krank – sie entwickeln damit aber auch Immunkräfte und sind später während der Schulzeit weniger krank.
Eine spezielle Regel gilt für Masern. Geht die Krankheit um, müssen nicht geimpfte Kinder 21 Tage zu Hause bleiben, wenn sie zu einem erkrankten Kind Kontakt hatten. Auch wenn sie selber gesund sind.
Denn so lange dauert die Inkubationszeit.
Betreuung in Notsituationen
Manchmal kommt es anders als man plant…
Wenn Sie oder Ihr Kind plötzlich krank werden, oder wenn Sie gar unerwartet ins Spital müssen, wer wird sich dann um Ihr Kind kümmern? Wenn keine Nachbarin, Freundin oder jemand aus der Verwandtschaft einspringen kann, dann können Sie sich ans Schweizerische Rote Kreuz wenden. Es bietet einen Kinderbetreuungsdienst in Notsituationen für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren an.
Die Rotkreuz-Kinderbetreuung ist aber nur eine vorübergehende Lösung. Sie hilft aber auch, wenn sich die Eltern in einer schwierigen Situation befinden.
Mehr dazu unter Kurzfristige Betreuung in Notsituationen