

Grosseltern als Babysitter
Reibungsflächen minimieren
Grosseltern sind wohl günstigste Betreuungs-Variante – aber nicht immer die problemloseste. Denn oftmals haben Grosseltern eine andere Vorstellung als die Eltern zu Erziehung, Ernährung oder Pflege des Babys. Viele Grosseltern fühlen sich geradezu zur Erziehung ihrer Enkel verpflichtet. Doch der Erziehungsstil von früher ist anders als der heutige - Missstimmungen sind vorgeplant. Oder es tauchen Erlebnisse aus der eigenen Kindheit auf, was ebenso zu Konflikten führen kann.
Oftmals gehen Grosseltern sehr gelassen an das Hüten der Enkel heran und neigen eher dazu, die Kleinen zu verwöhnen und ihnen jeden Wunsch zu erfüllen. Das mag mitunter den Vorstellungen der Eltern widersprechen und ebensolches Konfliktpotentional bergen.
Sie solten daher mit den Grosseltern vor dem ersten Hüten in Ruhe besprechen, was Ihre Wünsche und Ansichten sind. Seien Sie offen und ehrlich und sprechen Sie auch Unangenehmes an. Lieber einmal zu viel darüber geredet als dann zu Hause die Faust im Sack gemacht...
Aber haben Sie aber auch Vertrauen in Ihre (Schwieger-)Eltern und schreiben Sie nicht alles vor. Schliesslich haben sie auch einmal Kinder gross gezogen.
Und nicht zuletzt: Auch wenn die Dienste der Grosseltern kostenlos sind: Ab und zu ein kleines Präsent freut sowohl Grosi wie Äti besonders.
Babysitter-Kurse für Grosseltern
Das Schweizerischer Rote Kreuz bietet sogar Babysitting-Kurse für Grossseltern an. Dabei setzen sich die Grosseltern auseinander mit
- den Unterschieden der Kindererziehung früher und heute
- Hilfestellungen bei der Gestaltung der eigenen Grossmutter/Grossvater-Rolle
- Erziehungsfragen
- der Entwicklung des Kindes
- der Zeitgestaltung mit Kindern (Einschlafen, Durchschlafen)
- Krankheiten, Unfallgefahren und Unfallverhütung
Achtung Meldepflicht!
Sobald die Grosseltern oder auch andere Verwandte für die regelmässige Betreuung des Kindes bezahlt werden, gilt eine Meldepflicht gemäss Der Pflegekinderverordnung. "Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden".
Erkundigen Sie sich beim kantonalen Amt für Bildung und Kultur, wie genau das Meldeverfahren abläuft. Viele Kantone haben entsprechende Abläufe auch online aufgeführt.
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Quellen:
- www.admin.ch (25.8.2014)
- SRK, www.srk-zuerich.ch (10.4.14)
- © Photographee.eu - Fotolia.com




