Fremdsamenspende

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 23. März 2016

Wenn der Partner unfruchtbar ist, sein Sperma also nicht genügt, kann auf eine Fremdsamenspende zurückgegriffen werden. Babywelten erklärt, was es dazu braucht.

In der Schweiz sind Fremdsamenspenden rechtlich sehr restriktiv gehalten. Dennoch nimmt die Zahl der Fremdsamenspenden rasant zu: Waren es 2002 noch 52 Behandlungen, bei denen fremder Samen eingesetzt wurde, so hat sich diese Zahl 2014 mit knapp 470 Behandlungen in den letzten 12 Jahren verneunfacht.

382 Paare entschlossen sich 2014 für einen Samenspende( 2013: 324). Daraus sind 137 Kinder geboren (2002 waren es 10 Babys, 2011: 128).

Gesetzliche Bestimmungen

Fremdsamenspenden sind nur unter folgenden Bedingungen erlaubt

  • Das Paar muss verheiratet sein und auf Grund seines Alters und der „persönlichen Verhältnisse voraussichtlich bis zur Mündigkeit des Kindes für dessen Pflege und Erziehung sorgen können“. Eine Fremdsamenspende bei einem lesbischen Paar, auch wenn es in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, ist somit in der Schweiz verboten.
  • Alle anderen Therapien haben bisher nicht zum Ergebnis einer Schwangerschaft geführt.
  • Bei der Verwendung des Samens des Ehemannes würde die Gefahr bestehen, dass eine schwere, unheilbare Krankheit auf das Baby übertragen wird.

Ferner schreibt das Gesetz vor, dass das betroffene Paar vor einer Samenspende durch eine Ärztin/einen Arzt sorgfältig informiert werden muss über:

  • die verschiedenen Ursachen der Unfruchtbarkeit
  • das medizinische Verfahren sowie dessen Erfolgsaussichten und Gefahren (IUI oder IVF bzw. ICSI)
  • das Risiko einer allfälligen Mehrlingsschwangerschaft
  • mögliche psychische und physische Belastungen
  • die rechtlichen und finanziellen Aspekte

In diesem Gespräch wird man Sie auch auf andere Möglichkeiten, Ihren Kinderwunsch zu erfüllen wie beispielsweise die Adoption, aufmerksam machen.

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