Kinderwunsch-Behandlung: Was ist wo erlaubt?

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 21. Mai 2015

Wenn es mit dem Kinderwunsch nicht klappt, setzen viele auf die Fortpflanzungsmedizin - auch oder sogar vor allem im Ausland. Babywelten erklärt, wo was erlaubt ist.

Wenn es auf natürlichem Weg nicht klappt, hilft vielleicht die Medizin. Die Reproduktionstechniken haben in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Doch die Vorschriften, die im Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung geregelt werden, sind in der Schweiz im europäischen Vergleich sehr restriktiv.

Dies und die hierzulande hohen Kosten veranlassen viele Paare, ins Ausland zu reisen. Damit Ihnen die Wahl im Ausland leichter fällt: Wir haben eine Übersicht, was wo erlaubt ist.

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgend angezeigten Informationen dienen lediglich der unverbindlichen Information. Babyweltenkann keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der angebotenen Informationen übernehmen. Sollten einige der Informationen inzwischen geändert haben, bitten wir Sie um Mitteilung an redaktion(at)babywelten.ch.

Insemination IUI

Die Intrauterine Insemination ist eine künstliche Besamung mit den Spermien Ihres Partners. Sie ist in ganz Europa erlaubt.

In der Schweiz werden maximal drei Behandlungen pro Zyklus von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt.

In-Vitro-Befruchtung IVF

Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist eine Befruchtung der Eizelle im Reagenzglas (vitro= Glas). Die Methode ist in ganz Europa erlaubt. Allerdings müssen Schweizer Paare diese selbst bezahlen, während die Behandlung im Ausland oftmals von den Krankenkassen übernommen wird.

Präimplantations-Diagnostik PID

In den meisten europäischen Ländern ist die PID gesetzlich erlaubt und klar geregelt. In der Schweiz ist PID noch gänzlich verboten, doch das Parlament ist derzeit daran, die Vorschriften für PID zu lockern. Siehe: Informationen zur Präimplantationsdiagnostik PID

Das ist in anderen Ländern erlaubt (wenn nichts steht, ist es nicht explizit verboten):

Diagnose
Erbkrankheiten

Aneuploidie-
Screening

Auswahl
immunkompatibler
Embryonen

Geschlechts-
auswahl

anderes
(Anomalie
etc.)

Deutschland

Ja Ja Nein Nein Nein

Österreich

Nein Nein Nein Nein Nein

Italien

Nein Nein Nein Nein Nein

Spanien

Ja Ja

Portugal

Ja Ja Ja

Frankreich

Ja Nein Ja

Belgien

Ja Ja Ja Nein Nein

Niederlande

Ja Ja Nein Nein

Grossbritannien

Ja Ja Ja Nein

Dänemark

Ja Ja

Schweden

Ja Ja

Norwegen

Ja Ja

Israel

Ja Ja Ja

Vereinigte Staaten

Ja Ja Ja Ja Ja

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Quellen:

  • Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG), vom 18. Dezember 1998 (Stand am 1. Januar 2013), www.admin.ch (Abrufdatum 18.9.2014)
  • Bundesamt für Justiz, Leihmutterschaft: BJ zieht Urteil ans Bundesgericht weiter, 26.9.2014, www.news.admin.ch (27.9.2014)
  • Frankfurter Allgemeinen, Großbritannien erlaubt Drei-Eltern-Babys, 2.2015, www.faz.net (4.2.2015)
  • Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Datenbank, www.mpicc.de (Abrufdatum 18.9.2014)
  • Medienmitteilung des Bundesgerichtes, Urteil vom 21. Mai 2015 (5A_748/2014) Eingetragener Partner wird nicht als Vater von Leihmutterschaftskind registriert, www.bger.ch (21.5.2015)
  • NZZ, Leihmutterschaft für heterosexuelle Paare? www.nzz.ch (26.8.2014)
  • Foto: Deagreez by fotolia.com