Kinderwunsch-Behandlung: Was ist wo erlaubt?
Heterologe Insemination (fremde Samenspenden)
Eine Fremdspende ist in der Schweiz nur zulässig, wenn die Frau verheiratet ist und jede andere Therapie ausgeschlossen ist.
Zugelassen sind Fremd-Samenspenden in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Niederlande, Schweden, Spanien, Polen, China
In diesen Ländern erhalten auch lesbische Frauen Fremdsamen: Belgien, Grossbritannien, Niederlande, Schweden, USA.
Eizellenspenden / Embryonen Spenden
In der Schweiz sind Eizellen- und Embryonenspenden vollkommen verboten. In der EU ist dies ebenfalls verboten mit der Ausnahme von Frankreich, Grossbritannien, Spanien, Niederlande, Belgien, Tschechische Republik, Slowakei, Polen, Ukraine.
DNA von drei Personen
Nebst dem, dass ein Ei und/oder der Samen gespendet werden kann, ist es auch möglich, dass die DNA einer dritten Person bei einer IVF verwendet wird. Zum Beispiel dann, wenn eine seltene Krankheit vorliegt, die von den Eltern auf das Baby übertragen werden kann.
Grossbritannien ist das erste Land der Welt, dass eine solche "Drei-Eltern-Befruchtung" zulässt: Hat die Mutter „Mitochondriopathie“, so kann die Vererbung dieser Krankheit mit Hilfe einer fremden, weiblichen, DNA gestoppt werden. Diese Krankheit, ein Gendefekt, beeinflusst Stoffwechselprozesse im Mitochondrium – dem sogenannten „Kraftwerk der Zelle“ – negativ. Dabei werden das Nerven- und Muskelsystem, aber auch das Gehirn und das Herz geschädigt und die Lebenserwartung dramatisch gesenkt.
Fachleute schätzen, dass in Grossbritannien jährlich 150 Eltern von dieser Art der InVitro-Befruchtung profitieren würden.
Kryokonservierung
In der Schweiz dürfen Keimzellen und imprägnierte Eizellen maximal fünf Jahre aufbewahrt werden. Danach werden die Zellen vernichtet. Die Konservierung von Embryonen ist verboten.
In folgenden Ländern dürfen Gameten und/oder Embryonen gelagert werden: Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Niederlande, Spanien, Schweden.
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Quellen:
- Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG), vom 18. Dezember 1998 (Stand am 1. Januar 2013), www.admin.ch (Abrufdatum 18.9.2014)
- Bundesamt für Justiz, Leihmutterschaft: BJ zieht Urteil ans Bundesgericht weiter, 26.9.2014, www.news.admin.ch (27.9.2014)
- Frankfurter Allgemeinen, Großbritannien erlaubt Drei-Eltern-Babys, 2.2015, www.faz.net (4.2.2015)
- Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Datenbank, www.mpicc.de (Abrufdatum 18.9.2014)
- Medienmitteilung des Bundesgerichtes, Urteil vom 21. Mai 2015 (5A_748/2014) Eingetragener Partner wird nicht als Vater von Leihmutterschaftskind registriert, www.bger.ch (21.5.2015)
- NZZ, Leihmutterschaft für heterosexuelle Paare? www.nzz.ch (26.8.2014)
- Foto: Deagreez by fotolia.com