Präimplantationsdiagnostik PID
Die Präimplantationsdiagnostik PID ist ein medizinisches Verfahren, mit dem Embryonen bei einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) genetisch untersucht werden können, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Diese Technik wird im Ausland bereits seit über 20 Jahren angewendet.
Bei Paaren, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind, können mit Hilfe dieses Verfahrens Embryonen, die keine entsprechenden Gendefekte aufweisen, ausgewählt werden. Damit wird verhindert, dass die Kinder von der Erbkrankheit ihrer Eltern betroffen sind.
Bei Paaren, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, werden auf diese Weise Embryonen ausgewählt, die eine gute Entwicklungsfähigkeit erwarten lassen. Damit soll erreicht werden, dass die Schwangerschaft möglichst ohne Komplikationen verläuft und die Frau das Kind nicht verliert.
Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz
Was im Ausland schon lange gang und gäbe ist, wird nun ab 1. September 2017 auch in der Schweiz möglich sein: Paare, die unter einer schweren Erbkrankheit leiden, sowie Paare, die sich einer IVF unterziehen, können dann die Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter untersuchen lassen. Damit kann verhindert werden, dass die eingepflanzten Eizellen Gendefekte aufweisen und das Kind dann dieselben Erbkrankheiten hat wie seine Eltern.
Konkret heisst das: Wer wissen will, ob eine in-vitro befruchtete Eizelle eine Erbkrankheit oder Chromosomenstörungen (zB. Trisomie 21) in sich trägt, muss dazu nicht mehr ins Ausland gehen, wo diese Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt ist.
Zudem können bei Paaren, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, Embryonen ausgewählt werden, die eine gute Entwicklungsfähigkeit erwarten lassen. Damit soll erreicht werden, dass die Schwangerschaft möglichst ohne Komplikationen verläuft.
Künftig sollen pro Zyklus so viele Embryonen auch entwickelt werden können, wie es die vorgesehene Behandlung erfordert. Und nicht zuletzt soll das Verbot der Aufbewahrung (Einfrieren) von Embryonen für alle IVF-Verfahren – mit oder ohne PID – aufgehoben werden.
Ein Vorteil der PID ist es auch, dass nur noch ein Embryo ausgewählt und eingesetzt werden kann, nämlich jener, der sich am besten entwickeln wird. So kann die Zahl von Zwillings- und Drillingsschwangerschaften und damit das gesundheitliche Risiko für Mutter und Kind weiter reduziert werden. Nicht eingesetzte Embryonen dürfen im Hinblick auf eine weitere Behandlung aufbewahrt werden.
Ablauf der PID
Bei PID-Verfahren sind in der Regel zwei Laboratorien beteiligt: Im reproduktionsmedizinischen Labor erfolgt die künstliche Befruchtung (IVF) und die Entwicklung der Embryonen, denen für die PID eine oder zwei Zellen entnommen werden.
Diese Zellen werden in einem genetischen Labor dann untersucht.
Für beide Labor gelten in der Schweiz strenge Vorschriften und Anforderungen. Sie brauchen eine spezielle Bewilligung.
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Quellen:
- Bundesrat, Präimplantationsdiagnostik (PID) ist bald unter bestimmten Voraussetzungen möglich, 21.6.17, www.admin.ch (Abrufdatum 21.6.17)
- Bundesamt für Gesundheit, Faktenblatt: Präimplantationsdiagnostik (PID), Änderung der Bundesverfassung (Abstimmung vom 14.6.2015) www.bag.admin.ch(23.3.2015)