

Präimplantationsdiagnostik PID
Weitergehende Gentests bleiben verboten
Verboten in der Schweiz sind alle weitergehenden Gentests, also Untersuchungen im Hinblick auf das Geschlecht oder andere Merkmal wie Augen- oder Haarfarbe, um sogenannte Designer-Babys zu verhindern.
Auch nicht erlaubt ist die Anwendung der PID für das so genannte „Retter-Baby“. Das sind Babys, die eigentlich (auch) dafür gezeugt werden, dass sie für ein erkranktes Geschwisterchen Gewebe spenden können.
Mittels HLA-Typisierung könnten befruchtete Eizellen vor der Einpflanzung in den Mutterleib darauf untersucht werden, ob sie immunkompatibel mit einem erkrankten Geschwister sind und diesem beispielsweise mit einer Blutstammzellenspende helfen könnten. Ohne Test stehen die Chancen bei rund 25 Prozent, dass ein Baby einem erkrankten Geschwister helfen kann.
Zugelassen wird jedoch das Aufbewahren von Embryonen zu Fortpflanzungszwecken - also auch das Social Freezing erlaubt werden.
Auswahl von Embryonen nach Geschlecht oder Körpermerkmalen
An der Basler Universitäts-Frauenklinik ist es heute zwar schon möglich, mit der sogenannten Microsort-Methode (Sortierung der Spermien vor einer Insemination IUI nach X- und Y-Chromosomen) die Wahrscheinlichkeit für einen Jungen oder ein Mädchen zu erhöhen. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn ein geschlechtsgebundener Gendefekt mit schwerem Krankheitsverlauf beim Kind vorliegen könnte, wie bei der erblichen Muskelschwäche oder der Bluterkrankheit.
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Quellen:
- Bundesrat, Präimplantationsdiagnostik (PID) ist bald unter bestimmten Voraussetzungen möglich, 21.6.17, www.admin.ch (Abrufdatum 21.6.17)
- Bundesamt für Gesundheit, Faktenblatt: Präimplantationsdiagnostik (PID), Änderung der Bundesverfassung (Abstimmung vom 14.6.2015) www.bag.admin.ch(23.3.2015)





