Ersttrimester-Test ETT
Der Ersttrimester-Test ETT (auch FiTS = First-Trimester-Screening) ist ein Test, um mögliche Chromosomenfehlbildungen beim ungeborenen Baby festzustellen. Er besteht aus einer Kombination von Nackentransparenzmessung im Ultraschall und einem Bluttest und kann zwischen der SSW 11 und 13+6 (SSW 13 plus sechs Tage) durchgeführt werden.
Die Chance, eine Trisomie 21 zu entdecken liegt bei 90 Prozent. Auch Trisomie 13, 18 und 21 können so erkannt werden, nicht aber weitere Trisomien oder Fehlbildungen.
Ablauf eines Ersttrimester-Test
Ihnen wird nach der Ultraschalluntersuchung noch Blut abgenommen, das auf die Menge des hCG (Humanes Choriongonadotropin) und PAPP-A (Pregnancy Associated Plasma Protein A) hin untersucht wird. Die beiden Substanzen werden von Ihrer Plazenta gebildet.
Aus den Ergebnissen und weiteren Daten wie Ihrem Alter, möglichen Trisomien in früheren Schwangerschaften und dem Fortschritt der aktuellen Schwangerschaft kann relativ zuverlässig die Möglichkeit einer Chromosomenstörung berechnet werden. Das Ergebnis des Ultraschalls liegt sofort vor. Die Ergebnisse der Bluttest erhalten Sie nach rund vier Tagen.
Ist das Ergebnis grösser als 1:300 besteht ein nur sehr geringes Risiko, dass Ihr Baby eine Chromonsomenstörung hat. Liegt das Ergebnis aber unter 1:300, wird Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder Ihre Hebamme weitere Tests empfehlen:
- ein nicht-invasiver Pränataler Bluttests (fetaler DNA-Test)
- Chorionzottenbiopsie (Plazenta-Punktierung)
- Aminozentese (Fruchtwasser-Punktierung)
- Nabelschurpunktierung
Auch bei Zwillingen ist ein Ersttrimester-Test möglich.
Da die Nackenfaltenmessung per Ultraschall erfolgt und die Blutabnahme auch unkritisch ist, birgt das Ersttrimesterscreening kein Risiko für Mutter oder Kind.
Wer zahlt den Ersttrimester-Test?
Der Ersttrimester-Test, genauer gesagt die Blutuntersuchungen, gehören nicht zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung. Er wird aber im Normalfall von den Krankenkassen übernommen.
Ein auffälliger Ersttrimester-Test ist auch Voraussetzung, dass die Krankenkassen die Kosten eines non-invasiven Bluttest übernehmen.
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Quellen:
- Kantonsspital Baden, Online-Informationen www.kantonsspitalbaden.ch (Abrufdatum 2.2013)