

Grenzen und Risiken von pränatalen Bluttests (NiPT)
Risiko Verzögerung und späte Abtreibung
Durch einen Bluttest wird oftmals die gesamte vorgeburtliche Diagnostik verzögert: Denn bis das Ergebnis des Bluttests vorliegt, vergehen mindestens zwei Wochen. Das ist auch davon abhängig, wie rasch die Laborrechnung von Ihnen beglichen wird.
Ist das Ergebnis positiv, sollten Sie unbedingt noch einen invasiven Test durchführen. Je nach Fortschritt Ihrer Schwangerschaft kann das noch eine Plazentapunktierung (SSW 11 – 13) sein, oder Sie müssen bis zur SSW 15 warten, um eine Fruchtwasserpunktierung machen zu lassen.
Die Zeit bis dahin ist für die meisten Schwangeren eine Tortur. Nicht wissend, ob das Resultat des NiPT richtig ist oder nicht, erwarten Sie eine Abtreibung erst im 5. oder gar 6. Monat. Solche Abtreibungen sind auch mit höheren Risiken verbunden.
Bis zur SSW 13 kann der Fötus noch unter Kurznarkose aus der Gebärmutter ausgekratzt werden. Danach wird eine vorzeitige Geburt eingeleitet, was für die Mutter auch mit Schmerzen verbunden ist.
Nicht mehr Abtreibungen
Bei der Einführung der NiPT wurden Stimmen laut, die befürchteten, dass solche Tests zu einer grösseren Anzahl von Abtreibungen führen und Behinderte noch mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt würden.
Die Befürchtung scheint allerdings unbegründet zu sein, denn 2016 kamen rund 70 Babys mit Down-Sydrom zur Welt, Das sind 0.8% aller Neugeborenen - gleich viel in etwa wie vor der Einführung der NiPT. 1
Geschlecht erst nach SSW 12 bekannt
Da die NiPT sehr früh gemacht werden können (ab SSW 9) kann das Ergebnis und damit auch das Geschlecht des Babys bereits ab SSW 11 bekannt sein.
Aus gesetzlichen Gründen darf das Geschlecht des zu erwartenden Babys aber erst nach der SSW 12 mitgeteilt werden. Damit soll verhindert werden, dass Paare ein Baby mit einem nicht erwünschten Geschlecht noch vor Ablauf der 12-wöchigen, straflosen Abtreibungsfrist abtreiben.
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Quellen:
- 1 SonntagsZeitung, Jede Dritte macht Gentest, 8.4.2018
- Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG), Art. 11 Pränatale Untersuchungen www.admin.ch (27.8.2014)
- Motion 14.3438 - Keine vorgeburtliche Geschlechterselektion durch die Hintertüre!, www.parlament.ch (27.8.2014)
- Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission (ZeK) der SAMW, Pränatales Screening auf Trisomie 21: Einsatz des Praena-Tests (26. Oktober 2012), www.samw.ch (15.12.16)
- Schweiz. Strafgesetzbuch, Art. 118 Strafbarer Schwangerschaftsabbruch
- Universitätsspital Zürich, PraenaTest / PrenDiaTest / Panoramatest, www.geburtshilfe.usz.ch (27.8.2014) und www.geburtshilfe.usz.ch /15.12.16)
- Bianchi DW, Chudova D, Sehnert AJ, Bhatt S, Murray K, Prosen TL, Garber JE, Wilkins-Haug L, Vora NL, Warsof S, Goldberg J, Ziainia T, Halks-Miller M. Noninvasive Prenatal Testing and Incidental Detection of Occult Maternal Malignancies. JAMA 2015;314:162-169. www.ncbi.nlm.nih.gov (31.8.2015)