Der ideale Kündigungstermin

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 3. Juni 2018

Wann ist für Schwangere der ideale Zeitpunkt zum kündigen? Babywelten hat die Termine so zusammensgestellt, dass Sie möglichst lange in Genuss des bezahlten Mutterschaftsurlaubes kommen.

Wenn Sie Schwanger sind, haben Sie einen besonderen Schutz. Dazu gehört auch der Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen. Aber selbstverständlich können Sie jederzeit kündigen.

Doch aufgepasst: Je nachdem, wann Ihr Vertrag dann ausläuft, kommen Sie unter Umständen nicht mehr in den Genuss des bezahlten Mutterschaftsurlaubes. Deshalb: Überlegen Sie sich gut, wann Sie kündigen möchten.

Die idealen Kündigungstermine

Wir haben die besten Kündigungstermine zusammengestellt, mit denen Sie noch möglichst lange in den Genuss des bezahlten Mutterschaftsurlaubs kommen. Beachten Sie , dass Sie die Kündigung 10 Tage vor Monatsende eingeschrieben abschicken. Sollte der untenstehende angegebene „Tag der Kündigung“ auf ein Wochenende fallen, müssen Sie die Kündigung vor dem Wochenende abschicken.

Geburtstermin spätester Kündigungstermin bei
2-monatiger Kündigungsfrist
spätester Kündigungstermin bei
3-monatiger Kündigungsfrist
24. Dez - 21. Jan 18. Februar auf Ende April 21. Januar auf Ende April
22. Jan - 22. Feb 21. März auf Ende Mai 18. Februar auf Ende Mai
23. Feb. - 24. März 20. April auf Ende Juni 21. März auf Ende Juni
25. März - 24. April 21. Mai auf Ende Juli 20. April auf Ende Juli
25. April – 25. Mai 20. Juni auf Ende August 21. Mai auf Ende August
26. Mai – 24. Juni 21. Juli auf Ende September 20. Juni auf Ende September
25. Juni – 24. Juli 21. August auf Ende Oktober 21. Juli auf Ende Oktober
25. Juli – 24. Aug. 20. September auf Ende November 21. August auf Ende November
25. Aug. – 24. Sept. 21. Oktober auf Ende Dezember 20. September auf Ende Dezember
25. Sept. – 25. Okt 20. November auf Ende Januar 21. Oktober auf Ende Januar
26. Okt. – 22. Nov. 21. Dezember auf Ende Februar 20. November auf Ende Februar
23. Nov. – 23. Dez 21. Januar auf Ende März 21. Dezember auf Ende März

Wenn Sie noch Ferien zugute haben, können Sie diese anrechnen. Denn das Ferienguthaben können Sie nach Ablauf des Mutterschaftsurlaub einziehen. Je nachdem reicht es vielleicht sogar, wenn Sie dann erst einen Monat später kündigen, um den Mutterschaftsurlaub voll auszuschöpfen.

Artikel teilen: