Diskriminierungsschutz

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 21. August 2015

Vom ersten Tag der Schwangerschaft an geniessen Sie als Schwangere in der Schweiz einen besonderen Schutz, Dazu gehört auch der Diskriminierungsschutz, also dass Sie während der Schwangerschaft nicht benachteiligt werden dürfen.

Sobald Sie schwanger sind - also vom ersten Tag der Befruchtung an - bis 16 Wochen nach der Geburt geniessen Sie als Schwangere in der Schweiz einen besonderen Schutz, Dazu gehört auch, dass Sie nicht benachteiligt werden dürfen. Das heisst konkret, es ist verboten:

  • Sie wegen der Schwangerschaft nicht einzustellen – allerdings wird es schwierig sein nachzuweisen , dass Sie wegen der Schwangerschaft einen Job nicht erhalten haben. Wenn Sie jedoch das Gefühl haben, nur wegen der Schwangerschaft nicht angestellt worden zu sein, können Sie vom Arbeitgeber eine schriftliche Begründung sowie eine Entschädigung von maximal drei Monatslöhnen verlangen.
  • Ihnen wegen der Schwangerschaft den Lohn zu kürzen (hier liegt die Beweislast beim Arbeitgeber: Er muss beweisen, dass er den Lohn aus anderen Gründen gekürzt hat).
  • Ihnen wegen der Schwangerschaft zu kündigen.

"Inoffizielle Kündigung"

In diese Rubrik gehört auch die leider oftmals von Arbeitgebern praktizierte "innoffizielle" Kündigung: Statt einer Schwangeren offiziell eine Kündigung vorzulegen, die ja nicht gültig wäre, wird ihr einfach eine Nachfoglerin/ein Nachfolger präsentiert, der an ihrer Stelle den Job erledigen wird. Das setzt die Schwangere unter Druck - ein wahres Mobbing.

Wenn Sie eine solche "inoffizielle" Kündigung erleben, hätten Sie das Recht, die Sache vor die kantonale Schlichtungsbehörde zu bringen. Dann müsste Ihr Chef gegenüber der Schlichtungsbehörde erklären , warum er ihre Nachfolgerin vorgestellt hat, nachdem sie ihre Schwangerschaft offengelegt haben. Das allerdings braucht Mut, denn der Gang an die Schlichtungsbehörde kann ihnen auch negativ ausgelegt werden, obwohl dies arbeitsrechtlich verboten ist.

In den meisten Fällen kündigen die betroffenen Schwangeren dann leider selbst. Der Arbeitgeber hat dann zwar gewonnen - aber ist auch mehr als verständlich, dass keine Arbeitnehmerin in einem solchen Klima weiterarbeiten möchte.

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Quellen:

  • SECO, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen, Bern (3.2011), www.bbl.admin.ch
  • Seco, Arbeit und Gesundheit (4.2012)
  • Foto: © Michael Schütze - Fotolia.com