Schwanger: Wann soll ich kündigen?

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 24. Mai 2018

Wenn Sie nach der Geburt nicht mehr arbeiten wollen, sollten Sie den Kündigungstermin so auswählen, damit Sie in den Genuss der Mutterschaftsentschädigung kommen.

Reduktion des Arbeitspensums

Viele Frauen wollen nach der Geburt und dem Mutterschaftsurlaub nicht gleich kündigen, sondern in einem Teilpensum weiterarbeiten. Babywelten empfiehlt Ihnen in diesem Fall frühzeitig mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und eine Weiterbeschäftigung im Teilpensum zu regeln.

Sollte Ihr Arbeitgeber nicht gleich einwilligen, halten Sie sich bitte an die oben erwähnten Kündigungsfristen. Denn, wenn Sie nicht kündigen, läuft Ihr Arbeitsvertrag nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs weiter, als wäre nichts geschehen!

Wenn Sie nicht kündigen: Wann müssen Sie wieder arbeiten?

Nach Gesetz und wenn Sie nicht gekündigt haben, müssen Sie spätestens 16 Wochen nach der Geburt wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Es sei denn, Sie sind krank geschrieben oder Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen freiwillig einen längeren Mutterschaftsurlaub.

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Quellen:

  • SECO, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen, Bern (3.2011), www.bbl.admin.ch
  • Seco, Arbeit und Gesundheit (4. 2012)
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