Tipps für Reisen & Ferien
So geniessen Sie Reisen und Ferien mit einem Bäuchlein oder Bauch auch während der Schwangerschaft.
Vom ersten Tag der Schwangerschaft an bis 16 Wochen nach der Geburt darf Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen. Das heisst, eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Somit ist sie wirkungslos und Sie können sie gleich in Papierkorb werfen. Denn Ihr Arbeitgeber muss Ihnen nach Ablauf des Mutterschutzes nochmals kündigen, wenn er Sie nicht mehr weiterbeschäftigen will. Und dann gelten die üblichen Kündigungsfristen.
Dabei spielt es keine Rolle, welche Gründe zur Kündigung führten und ob diese überhaupt einen Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft haben.
Der Kündigungsschutz gilt, wenn
Der Kündigungsschutz gilt nicht, wenn
Wenn Ihnen bereits vor der Schwangerschaft gekündigt wurde, dann wird die laufende Frist während der Schwangerschaft unterbrochen. Das heisst, die Frist läuft erst 16 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes weiter. Oder mit anderen Worten: Sie bleiben während der gesamten Schwangerschaft sowie des gesamten Mutterschaftsurlaubs angestellt und erhalten den Lohn (Mutterschaftsentschädigung).