Mutterschutz in der Schweiz
Sobald Sie schwanger sind, geniessen Sie in der Schweiz einen besonderen Schutz. Dieser gilt ab dem ersten Tag der Schwangerschaft, also bereits, als Sie noch gar nicht wussten, dass Sie überhaupt schwanger sind.
Der Mutterschutz basiert auf verschiedenen Gesetzen und soll Sie sowohl wirtschaftlich wie auch gesundheitlich während der Schwangerschaft schützen – damit Sie sich voll auf Ihr Baby konzentrieren können.
Der Mutterschutz umfasst vor allem:
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Kündigungsschutz: Vom ersten Tag der Schwangerschaft an bis 16 Wochen nach der Geburt darf Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, welche Gründe zur Kündigung führten und ob diese überhaupt einen Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft haben.Sie als Schwangere können jedoch jederzeit kündigen.
Der Kündigungsschutz gilt, wenn
- Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen.
- Sie nicht mehr in der Probezeit sind.
- Bei einer Tod- oder Fehlgeburt, sofern die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat (analog zur Mutterschaftsversicherung).
- Diskriminierungsschutz: Sie dürfen als Schwangere nicht benachteiligt werden.
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Arbeitsbeschränkungen: Sie geniessen eine ganze Anzahl von Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz. Dazu gehören unter anderem:
- Schwangere dürfen grundsätzlich nicht zur Arbeit gezwungen werden.
- Sie werden vor gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten geschützt
- Als Schwangere dürfen Sie gewisse Arbeiten nicht mehr machen und zu gewissen Nachtzeiten nicht mehr arbeiten
- Beschränkungen der Nachtarbeit
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Quellen:
- SECO, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen, Bern (3.2011), www.bbl.admin.ch
- Seco, Arbeit und Gesundheit (4.2012)
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