Mutterschutz - Fragen und Antworten

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 21. August 2015

Von "Wann müssen Sie Chef informieren?" bis zu "Wann soll ich kündigen?" - Babywelten hat Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Mutterschutz

Wann muss ich meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählen?

Wann Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informieren möchten, das ist Ihnen überlassen, solange Sie voll arbeitsfähig sind. Normalerweise wird empfohlen, den dritten Monat abzuwarten, da im ersten Trimester die Gefahr einer Fehlgeburt leider noch recht hoch ist. Spätestens aber, wenn Sie nicht mehr voll einsatzfähig sind oder wenn Sie Ihr Baby durch Ihre Arbeit gefährden würden, sollten Sie jedoch auf jeden fall Ihre/n Chef/in informieren. Denn nur wenn Ihr/e Arbeitgeber/in von der Schwangerschaft Kenntnis hat, können die nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden.

Muss ich beim Bewerbungsgespräch sagen, dass ich schwanger bin?

Nein, Sie müssen nichts sagen, denn das ist eine Privatsache. Wenn Ihr möglicher neuer Arbeitgeber sie fragt, ob Sie schwanger sind, dürfen sie das aber auch nicht verneinen, aber Sie können sagen, dass dies eine unzulässige Frage ist. Oder Sie antworten mit der ironischen Gegenfrage, ob denn das für die Stelle eine Voraussetzung wäre.

Denn Schwangere geniessen auch einen Diskriminierungsschutz. Das heisst, man dürfte Ihnen nur wegen der Schwangerschaft für einen Job nicht absagen. Es sei denn, der Job wäre nur machbar, wenn Sie nicht schwanger wären (gefährlicher Job, Kontakt zu Chemikalien, Tänzerin, Modell, Schauspielerin etc.). In diesem Falle müssten Sie den Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informieren.

Was muss ich während der Probezeit beachten?

Wenn Sie während der Probezeit schwanger werden, haben Sie noch keinen Kündigungsschutz. Das heisst: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen kündigen. Warten Sie daher auf jeden Fall bis die Probezeit abgelaufen ist, bevor Sie Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren.

Wann soll ich kündigen?

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen zu kündigen, dann legen Sie Ihren Kündigungstermin so, dass die Vertragsfrist auf jeden Fall erst nach der Geburt ausläuft, damit Sie Ihren Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung während 14 Wochen nicht verlieren.

Wie soll ich reagieren, wenn ich nach dem Mutterschutz nicht mehr arbeiten will?

Möchten Sie nach der Geburt Ihres Kindes lieber nicht mehr arbeiten, empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber über Ihren Austrittstermin zu reden. So wäre es beispielsweise eine Möglichkeit, dass Sie - nach der Geburt Ihres Kindes - auf Ende des Mutterschaftsurlaubes kündigen.


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Quellen:

  • SECO, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen - Bern (3.2011) www.bbl.admin.ch