Mutterschutz - Fragen und Antworten
Können meine Ferien gekürzt werden?
Wenn Sie während der Schwangerschaft krankgeschrieben ist, können unter Umständen Ihre Ferien gekürzt werden. Nämlich dann, wenn Sie mehr als zwei Monate krankgeschrieben sind. Für jeden weiteren vollen Monat kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Ferien um einen Zwölftel kürzen.
Beispiele:
- Sie haben vier Wochen Ferien/Jahr und sind ein bis zwei Monate krankgeschrieben: Dann werden Ihre Ferien nicht gekürzt.
- Sie haben vier Wochen Ferien/Jahr und sind vier Monate krankgeschrieben: Dann werden Ihre Ferien um 2/12 gekürzt - entspricht 3.3 Tage (20 Tage Ferien geteilt durch 12 mal 2).
- Sie haben vier Wochen Ferien/Jahr und sind fünf Monate krankgeschrieben: Dann werden Ihre Ferien um 3/12 gekürzt - entspricht 5 Tage oder eine Woche (20 Tage Ferien geteilt durch 12 mal 3).
Achtung: Das gilt jeweils pro Dienstjahr! Ein Rechenbeispiel: Sie haben im Januar Ihren Job angefangen. Ein paar Jahre später werden Sie im Mai schwanger. Ihr Arzt schreibt sie für die letzten fünf Monate krank. So entfallen drei Monate ins alte Dienst-Jahr (somit können 1/12 Ihrer Ferien können gekürzt werden) und zwei Monate ins neue Jahr (hier kann nicht gekürzt werden). Fallen hingegen alle fünf Monate in ein einziges Dienstjahr, so können Ihnen 3/12 der Ferien gekürzt werden.
Was ist eine gleichwertige Arbeit?
Wenn Sie gefährliche oder beschwerliche Arbeiten ausführen müssen oder nachts arbeiten sollten, muss Ihnen der Arbeitgeber eine andere „gleichwertige Arbeit“ anbieten. Gleichwertig ist eine Arbeit dann, wenn Sie geistig und fachlich gleich gefordert werden und der Lohn demjenigen entspricht, den Sie sonst auch erhalten.
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Quellen:
- SECO, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen - Bern (3.2011) www.bbl.admin.ch