

Schwanger am Arbeitsplatz
Wenn Sie schwanger sind und arbeiten, gelten ganz besondere Schutzbestimmungen, auf die Ihr Arbeitgeber eingehen muss.
Beachten Sie aber nicht nur juristische Regeln, sondern achten Sie im Job auch auf Ihre Gesundheit. Hier finden Sie unsere Checkliste von A bis Z:
Arbeitslos
Wenn Sie schwanger sind und arbeitslos werden, oder während der Arbeitslosigkeit schwanger werden, dann haben Sie selbstverständlich weiterhin Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Allerdings setzt das voraus, dass Sie sich weiterhin intensiv um eine Stelle bemühen, das heisst, auch arbeiten wollen (im Fachjargon nennt man das "vermittlungsfähig"). Sie müssen auch an Vorstellungsgesprächen teilnehmen.
Nur in den letzten zwei Monaten vor der Geburt sind Sie als Schwangere von den Stellenbemühungen befreit.
Sollten Sie wegen der Schwangerschaft arbeitsunfähig werden, haben Sie während 30 Tagen Anrecht auf Arbeitslosentaggelder, obwohl Sie nicht vermittlungsfähig sind.
Absenzen
Wenn Sie sich nicht gut fühlen, können Sie jederzeit Ihren Arbeitsplatz verlassen. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber dann darauf bestehen, dass Sie in dieser Zeit auch keinen Lohn erhalten, sofern Sie kein Arztzeugnis vorlegen.
Arztbesuch während der Arbeit
Normalerweise müssen Sie Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, während der Arbeitszeit zu einem Arzt zu gehen.
Wenn es aber nicht möglich ist, in Ihrer Freizeit einen Arzttermin zu bekommen, können Sie auch während der Arbeitszeit zum Untersuch gehen. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber dann darauf bestehen, dass Sie in dieser Zeit keinen Lohn erhalten, sofern Sie kein Arztzeugnis vorlegen.
Büroarbeit
Versuchen Sie, wenn immer möglich Ihre Beine während der Arbeit am Schreibtisch hoch zu lagern. Stellen Sie einen Tritt, einen Stuhl oder ganz einfach eine Schachtel unters Pult, auf die Sie Ihre Beine legen können.
Wenn Sie zu Rückenschmerzen neigen, legen Sie sich ein Kissen oder Keilkissen auf Ihren Stuhl, um Ihre Lendenwirbelsäule zu stützen.
Vielleicht brauchen Sie auch Kompressions-/Stützstrümpfe. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme darüber.
Computer
Die Arbeit am Computer schadet Ihrem Baby nicht. Allerdings könnten Sie Rückenschmerzen bekommen, wenn Sie nicht richtig vor Ihrem Schreibtisch sitzen. Stehen Sie also auf und bewegen Sie sich, so oft Sie können – siehe auch Büroarbeit.
Achten Sie auf Ihre Finger: Als schwangere Frau sind Sie anfällig für das Karpaltunnelsyndrom (taube, schmerzende Finger).
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Quellen:
- Bundesamt für Gesundheit, www.bag.admin.ch (11.2011)
- Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), Fassung vom 1. Januar 2009, Herausgegeben vom Eidgenössischen Departement des Innern www.bag.admin.ch
- SECO, Direktion für Arbeit, Arbeitsbedingungen, Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen, Bern (3.2011), www.bbl.admin.ch
- Seco, Arbeit und Gesundheit (4.2012)
- SUVA, Gehörgefährdender Lärm am Arbeitsplatz, 5. Auflage – September 2007
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