Planung für danach
Vieles kommt nach der Geburt auf Sie zu, sodass es gut ist, wenn Sie das eine oder andere schon jetzt erledigen. Denn, wenn das Baby erst einmal da ist, werden Sie alle Hände voll damit zu tun haben, sich an den neuen Rythmus, die Bedürfnisse und die Besonderheiten Ihres Babys zu gewöhnen. Aber Sie sollen dann auch Zeit haben, Ihr neues Menschlein einfach zu bestaunen, zu liebkosen und mit ihm zu sein - ohne Stress und Hektik.
Aus diesem Grunde ist es gut, wenn Sie möglichst viel schon vor der Geburt erledigen. Babywelten sagt Ihnen, was Sie vorher für nachher tun können:
- Hebamme suchen: Wenn Sie im Wochenbett nach der Geburt von einer Hebamme betreut werden wollen, können Sie sich jetzt eine suchen. Dies ist sehr empfehlenswert. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
- Stillberatung: Wenn Sie Stillen haben Sie die Möglichkeit, dreimal nach der Geburt auf Kosten Ihrer Krankenkasse eine Stillberaterin in Anspruch zu nehmen. Falls Ihre Hebamme keine speziell ausgebildete Stillberaterin ist, können Sie sich jetzt nach einer umsehen.
- Kinderärztin/arzt: Sie werden mit Ihrem Baby zur Kontrolle gehen. Suchen Sie sich schon jetzt eine Kinderärztin/arzt in ihrer Nähe aus.
- Mütter-/Väterberatung: In fast jeder Schweizer Gemeinde stehen Ihnen nach der Geburt kostenlos die Mütter-/Väterberatung zur Verfügung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Familienplanung
Zu den Plänen für die Zeit nach der Geburt gehören auch die Gedanken rund um Ihre Familienplanung: Möchten Sie nach diesem Baby noch weitere Kinder? Oder sind Sie zu alt? Oder lassen Sie erst einmal alles auf sich zukommen?
Der Grund, weshalb wir die Fragen hier stellen ist: Nach der Geburt kann eine mögliche Sterilisation der Frau relativ einfach durchgeführt werden - vor allem bei einem Kaiserschnitt oder eine Peridualanästesie.
Fällen Sie hier aber auch keine zu raschen und leichtsinnigen Entscheide, denn die Durchtrennung der Eileiter kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie müssten ihr nächstes Baby, wenn Sie dann später nochmals eines haben möchten, auf dem Wege der In-Vitro-Fertilisation IVF zeugen.
Ferien oder Arbeiten?
Leider gibt es in der Schweiz keinen gesetzlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub. Einzelne Firmen jedoch gewähren mehr als nur den einen Freitag. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Die Mutter erhält einen 14wöchigen Mutterschaftsurlaub.
Wenn Der Partner keine zusätzlichen Freitag erhält, lohnt es sich sicher für beide, wenn er die ersten Tage, wenn Mami und Baby nach Hause kommen, zu Hause bleiben kann. Natürlich ist das so eine Sache mit der Ferienplanung, denn Babys halten sich meistens nicht an Termine. Sprechen Sie als künftiger Vater also rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber. Vielleicht lassen sich die Ferien auch flexibel planen.
Weitere Themen, die Sie jetzt in Angriff nehmen können
- Klären Sie ab, welche Versicherungen Sie und Ihre Familie brauchen. Dazu gehört auch die Anmeldung Ihres Babys bei einer Krankenkasse.
- Suchen Sie die Unterlagen, die Sie zur Anmeldung Ihres Kindes beim Zivilstandesamt brauchen, zusammen.
- Besorgen Sie sich das Formular für die Beantragung der Mutterschaftsentschädigung während des Mutterschaftsurlaubs.
- Sind die Eltern nicht verheiratet, kann der künftige Papi bereits vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen.
- Besorgen Sie sich das Formular für die Anmeldung der Familienzulage (Kindergeld).
- Wenn Sie als Mami später weiter arbeiten möchten, sollten Sie sich jetzt auch um die Kinderbetreuung kümmern.
Weitere interessante Themen
- Welchen Nachnamen erhält unser Kind?
- Welches Bürgerrecht erhält unser Kind?
- Vornamen - welchen Vornamen soll unser Kind haben?
- Mutterschaftsurlaub
- Familienzulage (Kindergeld)
- Kinderbetreuung und Babysitting
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Quellen:
- Bundesamt für Gesundheit, Krankenversicherung vergütet nicht-invasive Trisomie-Bluttests, Medienmitteilung 7.7.15, www.admin.ch (7.7.15)
- Universitätsspital, Klinik für Geburtshilfe, Ratgeber Geburt , 6.2012