

Das Sorgerecht (Elterliche Sorge)
Wer entscheidet was, wenn das Kind bei einem Elternteil wohnt?
Wenn das Kind bei einem Elternteil wohnt und der andere ein Kontaktrecht hat, gelten folgende Regeln:
- Über alltägliche Fragen wie Ernährung, die Bekleidung, die Gesundheitspflege oder die normalen Freizeit- und Schulaktivitäten entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind wohnt.
- Weiterreichende Entscheide wie Religionszugehörigkeit, Namenswahl, Auswahl des Schultyps, ein Schulwechsel, schwere medizinische Eingriffe und die Verwaltung des Vermögens des Kindes werden von den Eltern gemeinsam getroffen.
- Möchte ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland ziehen, muss der andere Elternteil seine Zustimmung dazu geben. Das gilt auch, wenn der neue Aufenthaltsort des Kindes für die Ausübung des Sorgerechts und den persönlichen Kontakt mit dem Kind grosse Nachteile für einen Elternteil hat. Werden sich die Eltern nicht einig, entscheidet das Gericht oder die Kindesschutzbehörde.
Das bedeutet, die Eltern müssen miteinander reden und Konflikte gemeinsam und im Interesse des Kindes lösen. Wenn sich die Eltern über Erziehung etc. nicht einig werden, muss das Gericht oder die Kindesschutzbehörde entscheiden.
Wann gibt es keine gemeinsame Sorge?
- Wenn keine Erklärung für eine gemeinsame Sorge abgegeben wird, steht die elterliche Sorge der Mutter alleine zu.
- Wenn ein Elternteil sich weigert, das gemeinsame Sorgerecht anzuerkennen.
- Die Kindesschutzbehörde kann das gemeinsame Sorgerecht aufheben, wenn dies für das Kind besser ist, und die elterliche Sorge nur einem Elternteil übertragen.
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Quellen:
- EJPD, Elterliche Sorget, www.ejpd.admin.ch (4.3.2014)
- ZGB, Vorentwurf, www.ejpd.admin.ch (4.3.2014)
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