

Unterhaltsvertrag
Kinderunterhaltsbeitrag
Die Eltern haben gemeinsam, bzw. jeder Elternteil nach seinen Kräften in Form von Pflege und Erziehung und/oder Geldzahlungen für den Unterhalt des Kindes zu sorgen.
Bei der Geldzahlung wird zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt unterschieden:
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Der Barunterhalt umfasst die direkten Kinderkosten, wie die Kosten für
- Nahrung
- Kleidung
- Versicherungen (Krankenkasse)
- Wohnkosten
- Fremdbetreuungskosten, Ausbildung
- Freizeit.
- Der Betreuungsunterhalt deckt hingegen die Kosten ab, die durch die Eigenbetreuung des Kindes entstehen (z.B. ungedeckte Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils). Die Berechnung des Betreuungsunterhalts erfolgt gestützt auf die von den Eltern gelebte Betreuungssituation, die Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation.
Der Bedarf des Kindes wird anhand von schweizweit gültigen Durchschnittszahlen ermittelt. Diese werden stets der konkreten Lebenssituation des Kindes und dem Lebensstandard der Eltern angepasst. Der ermittelte Bedarf wird auf den Vater und die Mutter, gemäss ihrer jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit, aufgeteilt.
Eine Berechnung nach Pauschalen oder Prozentsätzen ist nicht mehr möglich. Da bei der Berechnung der Kindesunterhaltsbeiträge die konkreten Umstände massgebend sind, können die Unterhaltsbeiträge unterschiedlich hoch ausfallen.
Der Elternteil, dessen finanzielle Leistungsfähigkeit grösser ist, hat dem anderen Elternteil monatlich Unterhaltsbeiträge zu bezahlen. Dies wird im Unterhaltsvertrag festgehalten. Erhält z.B. die Mutter die Beiträge, deckt sie sodann mit ihrem Anteil am ermittelten Bedarf und dem Unterhaltsbeitrag zusammen die Kosten des Kindes.
Die Unterhaltsbeiträge sind in der Regel erst nach einer allfälligen Trennung der Eltern geschuldet.In das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen wird nicht eingegriffen.
Um einen Eindruck zu erhalten, was ein Kind kostet, können Sie hier die Zürcher Kinder-Kosten-Tabelle anschauen.
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Quellen:
- EJPD, Recht des Kindes auf Unterhalt wird gestärkt, www.ejpd.admin.ch (4.3.2014)





