
Die Vaterschaft anerkennen
Die Aufgaben eines Beistandes
Die Beiständin/der Beistand ist eine rechtliche Vertretung des Kindes. Sie/er wird von der Kindsschutzbehörde eingesetzt und arbeitet eng mit der Mutter zusammen. Ihre/seine wichtigste Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt und der Unterhaltsanspruch durchgesetzt wird. Je nach Situation steht sie/er auch der Mutter unterstützend und beratend zur Seite. Das elterliche Sorgerecht bleibt jedoch bei der Mutter.
Als Mutter haben Sie das Recht, eine Ihnen nahestehende Person als Beistand vorzuschlagen. Allerdings muss diese Person über das nötige juristische Fachwissen verfügen, um gegebenenfalls einen Vaterschafts- und Unterhaltsprozess führen zu können. Wenn Sie niemanden vorschlagen, wird die zuständige Vormundschaftsbehörde einem von der Gemeinde gewählten Amtsvormund die Beistandschaft übertragen.
Eine Beiständin, ein Beistand wird von der Kindsschutzbehörde eingesetzt, wenn:
- Sie als unverheiratete schwangere Frau dies möchten
- sich die Eltern nicht innert nützlicher Frist über die Vaterschaft und/oder den Unterhalt des Kindes einigen können
- der von der Mutter als Vater angegebene Mann die Vaterschaft bestreitet und somit das Kind nicht anerkennen will
- wenn die Mutter nicht will, dass das Kind anerkannt wird
- einer oder beide Elternteile Ausländer sind und es daher möglicherweise zu Komplikationen im Zusammenhang mit dem elterlichen Sorgerecht oder den Unterhaltsbeiträgen für das Kind kommen könnte.
Die Beistandschaft endet normalerweise mit der Feststellung der Vaterschaft und dem Abschluss eines Unterhaltsvertrages. Ist dies nicht innert zwei Jahren möglich, wird die Beistandschaft üblicherweise aufgehoben.
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Quellen:
- 1) BfS, Vaterschaftsanerkennungen,www.bfs.admin.ch (Abrufdatum 28.6.2018)






