
Ein Baby braucht seinen Papi
Ein Baby braucht seinen Papi. Auch wenn Sie nur 15 Minuten pro Tag Zeit für Ihr Kind haben.
Jedes Kind in der Schweiz hat das Recht, seinen biologischen Vater zu kennen. Deshalb wird, wenn immer möglich, bei der Geburt dem Kind auch ein Vater zugeordnet.
Wenn die Mutter verheiratet ist, so gilt automatisch der Ehemann als offizieller Vater. Ist die Mutter jedoch nicht verheiratet, muss der Vater sein Kind beim Zivilstandesamt „anerkennen“.
Die meisten Väter anerkennen Ihr Kind gerne und freuen sich darauf.
Wenn sich ein Vater jedoch weigert oder wenn er gar nicht bekannt ist, so setzt die Kindesschutzbehörde erst einmal eine Beiständin/einen Beistand für das Kind ein. Diese Person setzt sich dann dafür ein, dass der biologische Vater das Kind anerkennt, dass das Sorge- und Besuchsrecht sowie die Unterhaltszahlungen geregelt werden.
Manchmal ist auch nicht klar, wer denn genau der Vater ist. Oder der Ehemann bestreitet, der biologische Vater zu sein. Man spricht davon, dass jährlich rund 6‘000 Babys zur Welt kommen, wo der Ehemann nicht auch der richtige Papi ist.
Dann hilft ein Vaterschaftstest. Bei diesem wird das Erbgut des Kindes, also die kindliche DNA, mit jener des Vaters verglichen. Stimmt sie weitgehend überein, so geht man vom einen Vater-Kind-Verhältnis aus.
In der Schweiz darf ein Vaterschaftstest nur durchgeführt werden, wenn dies im Interesse des betroffenen Kindes ist. Somit müsste das Kind dem Test also zustimmen. Wenn es noch zu klein, bzw. urteilsunfähig ist, so muss die Mutter bzw. die Beiständin/der Beistand seine Zustimmung geben.
Heimlich durchgeführte Tests sind strafbar und vor Gericht nicht verwendbar.
In den meisten Fällen wird die DNA aus Speichelproben ermittelt. Diese Proben müssen in einem vom Bund anerkannten Labor oder Rechtsmedizinischen Institut geprüft werden.
Da es für die Rechtgültigkeit des Vaterschaftstestes auch eine vollständige Identifizierung der Betroffenen braucht, müssen Sie persönlich im Labor oder bei einem Arzt vorsprechen. Dabei müssen Sie sich mit einem Ausweis ausweisen. Bei einem Baby oder Kleinkind, kann auf die Vorlage eines amtlichen Ausweises verzichtet werden.
Vaterschaftstests aus dem Ausland oder solche, die via Internet bestellt und gemacht wurden, werden in der Schweiz nicht anerkannt.
Ob eine Vaterschaft vorliegt oder nicht, wird nie mit 100% angegeben, sondern immer nur mit den "berühmten" 99.999%. Das liegt daran, dass es sich um einen Ausschlusstest handelt. Dies besagt, dass es in der Theorie zumindest eine minimalste Möglichkeit gibt, dass ein (noch) nicht getesteter Mann von der Vaterschaft auch nicht ausgeschlossen werden kann.
Idealerweise braucht es für eine Vaterschaftsanalyse drei Proben: Vom Kind, der Mutter und dem möglichen Vater. Wenn nur eine Probe vom möglichen Vater und dem Kind vorliegt, kann eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von höchstens 99.9 % resultieren. Allerdings gilt eine Vaterschaft praktisch als erwiesen, wenn die Wahrscheinlichkeit bei 99.9 % vorliegt.
Das Gesetz verpflichtet die Labore, die erstellten Gutachten für 30 Jahre zu archivieren. Ob die Proben aufbewahrt werden sollen oder nicht, können Sie als Auftraggeber entscheiden.