Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 30. Juni 2015

Aufgepasst: Wenn Sie eine Reise wegen Schwangerschaft nicht antreten können, zahlt die Reiseversicherung unter Umständen nichts. Denn Schwangerschaft ist keine Krankheit.

Wenn Sie eine Reise buchen, dann sollten Sie sich sicher sein, dass Sie auch verreisen dürfen. Zwar können Sie für den Fall der Fälle eine Reiseversicherung abschliessen. Diese zahlt dann auch je nachdem einen Teil oder die ganzen Reisekosten zurück, wenn Sie krank werden.

Aber: Die Schwangerschaft alleine ist keine Krankheit! Wenn Ihre Ärztin/Ihr Arzt Ihnen nur aufgrund der Schwangerschaft von der Reise abrät, erstattet die Versicherung keine Kosten zurück – auch nicht gegen Arztzeugnis.

Einzige Ausnahme: Sie haben schwere Schwangerschaftskomplikationen. Diese werden dann von gewissen Versicherungen wie eine Krankheit behandelt. Oder wenn Sie für die Reise, die Sie gebucht haben, eine Impfung brauchen, die dem Baby schaden könnte.

Doch auch hier gibt es wiederum je nach Krankenkasse Sonderfälle: So bezahlen einige Versicherungen nur, wenn bei der Buchung der Reise noch nicht gewusst haben, dass sie schwanger sind.

Guter Rat ist also günstiger: Erkundigen Sie sich deshalb vor der Buchung bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, ob die Reise für Sie vertretbar ist oder nicht. Zusätzlich sollten Sie die allgemeinen Versicherungsbedinungen lesen, ob und wie Sie als Schwanger bei einem Rücktritt versichert sind. Im Zweifel rufen Sie Ihre Versicherung an, bevor Sie die Reise buchen!

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