Die Geburt im Geburtshaus

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 11. Dezember 2016

Im Geburtshaus wird die Geburt von Hebammen geleitet. Es ist kein Arzt zugegen.

Geburtshäuser sind so etwas wie ein kleiner Gegenpol zu den Geburtskliniken und Spitälern. Hier steht die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Frau im Mittelpunkt. Der grösste Unterschied zu einer medizinischen Einrichtung ist, dass im Geburtshaus kein Arzt anwesend ist. Das heisst, die Geburt liegt ganz in den Händen der Hebamme, der Frau und Ihrer Geburtsbegleiterin/Ihres Geburtsbegleiters.

Seitdem nicht nur die Geburt selbst sondern auch das Wochenbett von den Krankenkassen bezahlt wird, sofern das Geburtshaus auf der kantonalen Spitalliste steht, wächst die Zahl der Geburten: 2014 wurden 1474 Geburten in den Schweizer Geburtshäusern durchgeführt.

Angebot im Geburtshaus

geburt in geburtshaus, geburtshaus, gebärenIn einem Geburtshaus wird nach den rechtlichen Grundlagen des schweizerischen Hebammengesetzes praktiziert. So wird es denn auch von einer Hebamme geleitet, die selbstverständlich im Bedarfsfall mit Anbietern von medizinischen und psychosozialen Leistungen zusammenarbeitet. Ziel ist es, dass die Schwangeren die Zeit vor, während und nach der Geburt als natürlichen Prozess erleben. Diese wichtige Phase der Familienbildung wird deshalb in einer vertrauensschaffenden Atmosphäre umfassend begleitet.

Wenn Sie sich für die Geburt in einem Geburtshaus entschieden haben, werden Sie in der Regel bereits vor der Geburt von der von Ihnen ausgewählten Hebamme betreut. Sie führt die Vorsorgeuntersuchungen durch und wird Sie auch nach der Geburt im Wochenbett betreuen.

Sie ist Ihre Ansprech- und Vertrauensperson – dies ganz im Gegenteil zu einem Spital, wo Sie von der gerade arbeitenden Hebamme betreut werden, die nach Feierabend vielleicht mitten während Ihrer Geburt durch eine andere Hebamme abgelöst wird.

Sie können in einem Geburtshaus sowohl ambulant (nach der Geburt gehen Sie wieder nach Hause, die Hebamme betreut Sie im Wochenbett zu Hause) oder stationär gebären. Bei einem stationären Aufenthalt hat Ihr Partner oftmals die Möglichkeit, bei Ihnen und Ihrem Baby zu übernachten. So kann der Papi von Beginn an in die Betreuung Ihres Kindes miteinbezogen werden.

Betreuung während der Geburt

Während der Geburt werden Sie die ganze Zeit von Ihrer Hebamme, eventuell noch von einer zweiten Hebamme assistiert, betreut. Die Hebamme bleibt bei Ihnen, egal wie lange die Geburt dauert.

Die Geburt soll möglichst natürlich in einer ruhigen Atmosphäre ohne Zeitdruck und ohne invasive Geburtsbegleitung ablaufen. Schmerzstillend werden alternative Therapien wie Blachblüten. Homöopathie, Massagen eingesetzt.

Selbstverständlich haben die Sicherheit von Ihnen und Ihrem Baby oberste Priorität: So kann es auch sein, dass Sie mit einem CTG (Wehenschreiber) überwacht werden.

Sie können nur in einem Geburtshaus gebären, wenn die Schwangerschaft problemlos verlaufen ist und sich keine Komplikationen für die Geburt ankündigen: Das heisst, wenn Ihr Baby sich gedreht hat und in der richtigen Position liegt.

Denn im Geburtshaus gibt es keine medizinische Versorgung, ein Kaiserschnitt wird somit nicht möglich sein. Treten Komplikationen auf, werden Sie ins Spital überwiesen, wo Sie die nötige medizinische Betreuung erhalten. In der Regel geschieht dies noch vor der eigentlichen Geburt.


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Quellen:

  • 1 Sonntagszeitung, streit um die richtige Geburt, 11.12.16, www.tagesanzeiger.ch
  • Interessengemeinschaft der Geburtshäuser der Schweiz (IGGH-CH) www.geburtshaus.ch (Abrufdatum 3.2013)
  • Nationalfondstudie „Haus oder Spitalgeburt“, 1993