Was Sie wissen müssen, wenn Sie sich für eine private Einlagerung entscheiden

Ob Sie sich dafür entscheiden, das Nabelschnurrestblut Ihres Babys privat für den "Eigengebrauch" einzulagern oder nicht, ist allein Ihre Entscheidung. Sprechen Sie darüber auch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt. Sie werden Sie entsprechend unserem gesetz informieren.

Foglende Fragen können Sie sich stellen:

  • Wie gross ist die Chance/das Risiko, dass mein Baby das Nabelschnurrestblut jemals brauchen wird - siehe Expertenmeinung weiter unten?
  • Ist mir diese Wahrscheinlichkeit Risiko 3000 bis 5000 Franken wert? Soviel kostet die private Einlagerung für 20 Jahre in der Schweiz.Oder wird es dann andere Möglichkeiten geben, mein Kind zu behandeln?

Welche Fragen sollten Sie vor der Vertragsunterschrift klären?

Wenn Sie eine private Bank in Betracht ziehen, klären Sie Folgendes ab:

  • hat die Firma eine Lizenz in der Schweiz, um Nabelschnurrestblut zu sammeln? Private Nabelschnurblutbanken benötigen eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheitswesen, um Nabelschnurblut einfrieren zu dürfen. Der Bund hat die Standards für das Sammeln und Einfrieren von Nabelschnurblut geregelt.
  • Kann die Firma gewährleisten, dass das Nabelschnurblut möglichst innert 12 bis 24 Stunden eingefroren wird?
  • Wieviel müssen Sie zahlen, wenn sich herausstellt, dass zuwenig Nabelschnurblut gesammelt werden konnte oder dass das Nabelschnurblut aus infektiologischen Gründen nicht verwendet werden darf?
  • Wo wird das Nabelschnurrestblut eingefroren?
  • Was passiert mit dem Nabelschnurblut, wenn die Organisation nicht mehr existieren sollte?

Experten zur privaten Nabelschnurrestbluteinlagerung

Experten zweifeln am Nutzen einer privaten Einlagerung, da die Wahrscheinlichkeit, dass gerade Ihr Kind an einer Krankheit erkrankt, die mit dem Nabelschurrestblut geheilt werden könnte, verschwindet klein ist. So wird heute die Chance oder das Risiko, dass Ihr Kind Stammzellen aus seinem Nabelschnurblut braucht, wissenschaftlich mit 1 zu 1000 bis zu 200'000 angegeben.

Allerdings kann heute nicht gesagt werden, wie sich die Wissenschaft entwickelt und ob es dereinst Möglichkeiten gibt, auch aus Nabelschnurblut genügend Stammzellen für die Behandlung von Erwachsenen zu gewinnen, oder neue Therapiemöglichkeiten entwicklet werden.

Meinung der Schweizer Ärzte

Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) schliesst sich den Empfehlungen internationaler Organisationen wie u.a. dem American College of Obstetricians and Gynecologists (ACOG), der American Academy of Pediatrics (AAP), der europäischen Gruppe für Ethik (EGE) an und lehnt eine private Einlagerung im Sinne einer "biologischen Lebensversicherung" ab.

Sie raten vielmehr zur anoymen Spende. Diese kostet sie nichts und das Nabelschnurblut kann vielleicht anderen Menschen helfen. Und sollte Ihr Kind dennoch einmal eine Spende nötig haben, kann evt. auf das Blut in der öffentlichen Dankenbank zurückgegriffen werden, wenn es noch vorhanden ist. Einen Anspruch auf das Blut Ihres Kindes haben Sie in diesem Fall allerdings nicht.

Die EGE stellt gar die Rechntmässigkeit der privaten Nabelschnurbanken in Ffrage, da "diese eine Dienstleistung verkaufen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt hinsichtlich therapeutischer Möglichkeiten keinen echten Nutzen hat".

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