Austritt aus dem Spital

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 2. Oktober 2015

Nach zwei bis vier Tage nach einer vaginalen oder vier bis fünf Tagen nach einem Kaiserschnitt werden Sie zusammen mit Ihrem Baby das Spital verlassen dürfen, sofern sich keine Komplikationen ergeben

Nach zwei bis vier Tage nach einer vaginalen oder vier bis fünf Tagen nach einem Kaiserschnitt werden Sie zusammen mit Ihrem Baby das Spital verlassen dürfen, sofern sich keine Komplikationen ergeben. Damit sind die Aufenthaltszeiten seit der Einführung der Fallpauschalen 2012 um fast die Häfte gekürzt worden. Für Frauen, die Ihr Baby vaginal geboren haben, bedeutet dies, dass sie den unangenehmen und manchmal sehr schmerzlich verlaufenden Milcheinschuss zu Hause erleben.

Oftmals sind gerade Erstgebärende da etwas unsicher. Wenden Sie sich in diesem Fall sofort an Ihre Hebamme. Sie wird Sie zu Hause besuchen.

Des Weiteren sind folgende Punkte wichtig:

  • Wenn es noch nicht geschehen ist, suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie die nächsten Tage zu Hause noch weiter betreut: Die Krankenkassen zahlen die Nachbetreuung im Wochenbett. Die Hebamme wird Ihre Gebärmutter kontrollieren, Ihr Baby wiegen und kontrollieren und Ihnen Tipps für die Rückbildung geben.
  • Stillberatung: Wenn es mit dem Stillen nicht klappen will, konsultieren Sie eine Stillberaterin. Die Krankenkassen zahlen bis zu drei Konsultationen bei einer Stillberaterin.
  • Melden Sie sich bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder der Hebamme zur Nachkontrolle nach sechs Wochen an.
  • Melden Sie Ihr Baby bei einer Kinderärztin/einem Kinderarzt an.
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Quellen:

  • Bundesamt für Gesundheit, Krankenversicherung vergütet nicht-invasive Trisomie-Bluttests, Medienmitteilung 7.7.15, www.admin.ch (7.7.15)
  • Ratgeber Geburt, Prof. Dr. med. Roland Zimmermann, UniversitätsSpital Zürich, Klinik für Geburtshilfe, Juni 2012