Röteln
Röteln sind eigentlich eine meist gutartige Infektion, die durch einen Virus ausgelöst wird. Wenn Sie jedoch schwanger sind und Röteln bekommen kann das für Ihr Baby schwere Folgen haben. Der Virus kann die Organe Ihres Babys schädigen (Rötelnembryopathie), weshalb es dringend zu empfehlen ist, vor der Schwangerschaft abzuklären, ob Sie Antikörper besitzen, also die Krankheit durchgemacht haben oder geimpft sind.
Stecken Sie sich während der Schwangerschaft mit dem Virus an, ist die Gefahr für eine Fehlgeburt sehr gross. Das Rötelnvirus gelangt über die Plazenta in den Blutkreislauf des Fötus. Welchen Schaden es dort anrichtet, hängt vom Zeitpunkt Ihrer Ansteckung ab: Irreparable Schädigungen treten im 1. Trimester auf: In fast 90% der Fälle sind Gehirn, Augen, Ohren und Herz geschädigt.
Bei einer Ansteckung zwischen SSW 14 und 16 beträgt das Risiko einer Schädigung immer noch 20%. Erst ab SSW 20 ist kein Risiko mehr bekannt. Auch kein Risiko ist bekannt, wenn Sie die Röteln mehr als elf Wochen hatten, bevor Sie schwanger wurden.
In der Schweiz wird die Rötelnimpfung seit 1973 für alle Mädchen und seit 1985 für alle Kleinkinder empfohlen. Damit hat die Rötelninfektion während der Schwangerschaft auch sehr stark abgenommen: Zwischen 1999 und 2004 wurden in der Schweiz nur gerade zwei Fälle bekannt.
Was ist, wenn ich dennoch Röteln bekomme?
Da Röteln eine der gefürchtetsten Infektionen während der Schwangerschaft sind, hat Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt wahrscheinlich schon bei Ihrem allerersten Termin, den Sie wahrscheinlich vor Jahren hatten, einen Bluttest gemacht und Sie auf Antikörper für Röteln hin untersucht (HAH-Test). Schon damals wurde Ihnen wahrscheinlich eine Rötelnimpfung empfohlen , falls der Schutzwert (Titer) unter 1:16 gelegen hatte.
Nun wird Ihr Blut bei der ersten Vorsorgeuntersuchung routinemässig auf Röteln untersucht (HAH-Test). Haben Sie noch immer keine Antikörper, wird Ihnen dringend empfohlen, den Kontakt zu Kindern mit Röteln zu meiden. Denn es gibt keine Massnahme, die während der Schwangerschaft gegen Röteln ergriffen werden kann. So können Sie nicht einfach jetzt noch geimpft werden.
Wenn Sie im 1. Trimester oder zu Beginn des 2. Trimesters an Röteln erkranken, werden Sie Ihr Baby wahrscheinlich durch eine Fehlgeburt verlieren oder Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird Ihnen einen medizinisch indizierten Abbruch vorschlagen. Denn, selbst, wenn das Baby zur Welt kommt, wird es nicht überlebensfähig sein.
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Quellen:
- Bundesamt für Gesundheit (BAG), Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF), Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG), Richtlinien und Empfehlungen; Impfung von Frauen im gebärfähigen Alter gegen Röteln, Masern, Mumps und Varizellen, (2.2006)
- Universitätsspital Zürich, Ratgeber Schwangerschaft, Juni 2012
- Foto: Prof. Dr. Dr. F.C. Sitzmann, Homburg/Saar Copyright: DGK