Schwanger - was Sie zu Corona müssen wissen

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 9. November 2020

Als Schwangere sorgen Sie sich jetzt erst recht um das Coronavirus. Babywelten erklärt, über was Sie sich Sorgen machen müssen und wo Sie gelassen sein können.

Soll ich den Besuch bei der Ärztin/beim Arzt oder der Hebamme jetzt vermeiden?

Während der Schwangerschaft haben Sie ihre Vorsorgeuntersuchungen, die für Sie und Ihr Baby wichtig sind. Besprechen Sie sich mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Hebamme, wie Sie diese Termine einhalten sollen.

Wenn Sie sich krank fühlen oder andere gesundheitliche Probleme bekommen, zögern Sie nicht, den/die Arzt/Ärztin bzw. die Hebamme zu kontaktieren.

Wenn Sie zum/zur Arzt/Ärztin oder in eine Krankenhausambulanz gehen, waschen Sie sich regelmässig die Hände, wenn Sie etwas berühren. Versuchen, Berührungen im Gesicht zu vermeiden und halten Sie wenn möglich zwei Meter Abstand zu anderen Personen. Waschen Sie Ihre Hände auch, wenn Sie die Praxis/das Krankenhaus verlassen.

Was muss ich tun, wenn ich erkältet bin oder Fieber bekomme?

Wenn Sie keine Symptome haben, müssen Sie gar nichts unternehmen.

Falls Sie Erkältungssymptome und Fieber haben, sollten Sie Ihren Arzt / Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme per Telefon .

So schützen Sie sich vor Corona

Ob schwanger oder nicht: Jetzt heisst für alle, die wichtigsten Hygienevorschriften pingelig einzuhalten: Das heisst,

  • regelmässig und effektiv die Hände waschen oder desinfizieren
  • wenn möglich Kontakt zu anderen Personen meiden.
  • Abstandsregeln einhalten, bzw. zum eigenen Schutz eine gute Maske tragen.
  • sich in Selbstquarantäne begeben und den Arzt, die Ärztin oder die Hebamme informieren, wenn sich bei Ihnen oder bei Familienmitgliedern Symptome einer Erkältungskrankheit oder Fieber auftreten.

Schwangerschaft und Job in Coronazeiten

Grundsätzlich gilt derzeit was immer gilt: Ihr Arbeitgeber muss Sie während der Schwangerschaft besonders schützen. Aber auch: Eine Schwangere gilt grundsätzlich als arbeitsfähig, ausser sie ist krank oder das ungeborene Kind oder sie selbst ist durch die Arbeit gefährdet.

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Quellen:

  • 1 Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG), Stellungnahme zum Coronavirus, 5.8.2020; www.sggg.ch
  • Em Ullins u.a., Coronavirus in pregnancy and delivery: rapid review, doi: 10.1002/uog.22014, 2 www.sggg.ch (23.3.2020)
  • 2 Robert Koch Institut, FAQ zuz Corona, www.rki.de (22.3.2020)
  • 3 Schweizerischer Hebammenverband, Informationen an unsere Klientinnen, Familien betreffend Coronavirus / 16.03.2020, www.sggg.ch (22.3.2020)
  • 4 Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG), Empfehlungen zum Coronavirus, 24.3.2020, www.sggg.ch (25.3.2020)
  • ISUOG, Coronavirus oder COVID-19 und Schwangerschaft, 20.3.20, www.sggg.ch (6.4.2020)
  • 6 Seco, Leitfaden für gynäkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte, www.seco.admin.ch (6.8.2020)
  • 7 Data on COVID-19 during Pregnancy: Severity of Maternal Illness, www.cdc.gov (9.11.2020)