
Baby aus dem 3D-Drucker
Die neue Technik macht es möglich: Nach dem 3D-Ultraschall können Sie Ihr Baby in 3D ausdrucken.
Oftmals erhalten die künftigen Eltern die Möglichkeit SSW 25 und SSW 27 Ihr Baby im 4D-Ultraschall zu sehen. Zu diesem Zeitpunkt hat sich das Baby schon gut entwickelt und hat noch genügend Platz hat, sich auch zu bewegen.
Oftmals bieten die Ärzte dann an, eine DVD zu brennen.
Wenn Sie das Glück haben, dass Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt ein solch modernes Ultraschallgerät besitzt, werden Sie bei jedem Ultraschall Ihr Baby "lebensecht" in 3D sehen. Dann werden die Untersuchungen im Rahmen der normalen Vorsorgeuntersuchungen von den Krankenkassen bezahlt.
Wenn Sie jedoch extra eine 3D74D-Ultraschalluntersuchung machen möchten, nur um Ihr Baby zu sehen und eine DVD von den tollen Bildern zu haben - also ohne medizinische Notwendigkeit, dann bezahlen die Krankenkassen nicht.
Die Kosten liegen bei 150 bis 200 Franken und mehr – je nach Arzt, Kanton und Aufwand.
Ab 2021 tritt in Deutschland das revidierte Strahlenschutzrecht in Kraft.1 Danach soll der Schutz der Bevölkerung vor schädlicher Strahlung verbessert werden – vor allem im nicht medizinischen Bereich. Also dort, wo Laser, intensive Lichtquellen aber eben auch Ultraschall angewendet wird, ohne dass es direkt etwas für die Gesundheit der Menschen zu tun hat.
Dazu gehören auch die 3D/4D-Ultraschallbilder. Geschützt werden soll hier das Baby, das selbst nicht sagen kann, ob es die Strahlen ausgehalten möchte oder nicht. Konkret heisst es: 2Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden."
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erklärt, dass die hohe Ultraschallintensität mit hohen potenziellen Risiken für das ungeborene Kind verbunden sei. Zu Beginn der Knochenbildung werde etwa wesentlich mehr Schallenergie am Knochen absorbiert. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) widerspricht dieser Begründung: Es gäbe keine Studienergebnisse, die gesundheitliche Gefahren für das ungeborene Kind durch den Einsatz von Ultraschall nachweisen würden.
Allerdings: Weiterhin erlaubt bleiben natürlich alle medizinisch notwendigen Ultraschall-Untersuchungen.