3D/4D-Ultraschall

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 24. Februar 2019

Die 3D/4D-Sonographie funktioniert genau gleich, wie die normale Ultraschalluntersuchung, nur dass Sie Ihr Baby erstmals lebensecht dimensional sehen.

"Baby-TV"

babywelten, 3d-ultrallschall ssw 27Oftmals erhalten die künftigen Eltern die Möglichkeit SSW 25 und SSW 27 Ihr Baby im 4D-Ultraschall zu sehen. Zu diesem Zeitpunkt hat sich das Baby schon gut entwickelt und hat noch genügend Platz hat, sich auch zu bewegen.

Oftmals bieten die Ärzte dann an, eine DVD zu brennen.

Was die Krankenkassen zahlen

Wenn Sie das Glück haben, dass Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt ein solch modernes Ultraschallgerät besitzt, werden Sie bei jedem Ultraschall Ihr Baby "lebensecht" in 3D sehen. Dann werden die Untersuchungen im Rahmen der normalen Vorsorgeuntersuchungen von den Krankenkassen bezahlt.

Wenn Sie jedoch extra eine 3D74D-Ultraschalluntersuchung machen möchten, nur um Ihr Baby zu sehen und eine DVD von den tollen Bildern zu haben - also ohne medizinische Notwendigkeit, dann bezahlen die Krankenkassen nicht.

Die Kosten liegen bei 150 bis 200 Franken und mehr – je nach Arzt, Kanton und Aufwand.

In Deutschland ab 2021 verboten

Ab 2021 tritt in Deutschland das revidierte Strahlenschutzrecht in Kraft.1 Danach soll der Schutz der Bevölkerung vor schädlicher Strahlung verbessert werden – vor allem im nicht medizinischen Bereich. Also dort, wo Laser, intensive Lichtquellen aber eben auch Ultraschall angewendet wird, ohne dass es direkt etwas für die Gesundheit der Menschen zu tun hat.

Dazu gehören auch die 3D/4D-Ultraschallbilder. Geschützt werden soll hier das Baby, das selbst nicht sagen kann, ob es die Strahlen ausgehalten möchte oder nicht. Konkret heisst es: 2Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden."

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erklärt, dass die hohe Ultraschallintensität mit hohen potenziellen Risiken für das ungeborene Kind verbunden sei. Zu Beginn der Knochenbildung werde etwa wesentlich mehr Schallenergie am Knochen absorbiert. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) widerspricht dieser Begründung: Es gäbe keine Studienergebnisse, die gesundheitliche Gefahren für das ungeborene Kind durch den Einsatz von Ultraschall nachweisen würden.

Allerdings: Weiterhin erlaubt bleiben natürlich alle medizinisch notwendigen Ultraschall-Untersuchungen.

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Quellen:

  • 1 BMU, Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen (NiSV), 2018, www.bmu.de (Abrufdatum 24.2.19)
  • Frauenärzte im Netz www.frauenaerzte-im-netz.de (Abrufdatum 3.2013)
  • Schweizerische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin, Broschüre Empfehlungen zur Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, revidiert 2011
  • Fetal Facial Expressions: Demonstration of the Smiling, the Sad and the Scowling Fetus with 4D-Ultrasound/ Fetale Mimik: Demonstration des lächelnden, des traurigen und des missmutigen Fetus mit 4D-Ultraschall, E. Merz , S. Pashaj , Ultraschall in der Medizin 2015; 36(01): 1-2; Georg Thieme Verlag, Stuttgart
  • 3D/4D-Ultraschall in der Geburtshilfe – Babyfernsehen ohne Diagnostik? E. Merz, Ultraschall in der Medizin 2008; 29: 156–158; Georg Thieme Verlag, Stuttgart
  • Fotos: © 2013 Babywelten