Mutterpass / Mutterschaftspass

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 31. Januar 2016

Die Schweiz kennt offiziell keinen Mutterpass. Viele Ärzte aber stellen inzwischen so einen aus - sei es auf Papier oder als USB-Stick.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo es den Mutterpass offiziell seit 1968 gibt, und Österreich (seit 1974) kennt die Schweiz keinen offiziellen Mutterpass.

Zwar wird Ihre Hebamme, Ihre Ärztin/Ihr Arzt die Angaben, die in einem Mutterpass oder Mutterschaftsspass stehen sollten, genau so sorgfältig notieren. Nur erhalten Sie im Normalfall diese Angaben zu Ihrer Schwangerschaft und der Entwicklung Ihres Babys nicht.

Digitaler Mutterpass

Allerdings gibt es bereits heute auch Ärzte, die eine Art Mutterpass abgeben: Einen Ausdruck Ihrer Schwangerschaftsdaten aus dem Computer ab, eine Kreditkarte mit Chip, auf der Daten gespeichert sind, oder - wie das Unispital Zürich - den E-Mutterpass auf einem USB-Stick.

Zwar sind sich auch hierzulande Versicherer, Ärzte, Hebammen und Spitäler einig, dass es sinnvoll wäre, einen einheitlichen Mutterpass einzuführen.

Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) ist überzeugt, dass ein Mutterschaftspass der Schwangeren Sicherheit (auf Reisen und im Notfall) und Autonomie biete, weil die Frau alle wichtigen Informationen zu ihrer Schwangerschaft bei sich hat und sie jederzeit nachlesen und weitergeben kann. Doch bislang scheiterte die Realisation am föderalistischen Gesundheitssystem.

Dennoch empfiehlt der Schweizerische Hebammenverband, von ihrem Arzt oder der Hebamme einen Mutterpass oder ein ähnliches Dokument zu verlangen, dieses auf sich zu tragen, zu jeder Konsultation mitzubringen und ihn auf dem aktuellen Stand zu halten.

Für was brauche ich den Mutterpass?

Schwnager woche 18, 18 wochen schwanger

Blick in den Babybauch
SSW 18

Der Mutterpass ist Ihr Ausweis durch die Schwangerschaft. Hier steht alles drin über Sie, Ihr Baby, was für die Geburt aber auch behandelnde Ärzte wichtig ist.

Solange Sie sich zu Hause oder in der Region aufhalten, werden Sie den Mutterpass nicht brauchen, denn Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder Ihre Hebamme sind ja erreichbar. Tragen Sie deren Telefonnummer stets auf sich.

Sobald Sie aber die Region verlassen, empfiehlt es sich, einen die Angaben über die Schwangerschaft und Ihr Baby bei sich zu tragen. Denn sollten die Wehen zu früh einsetzen, sollten Sie sich in ärztliche Pflege geben müssen, oder, was wir natürlich nicht hoffen, einen Unfall haben, dann ist es wertvoll, wenn die fremden Ärzte sofort alle nötigen Informationen griffbereit haben. Das ist vor allem im letzten Trimester, wenn es langsam Richtung Geburt geht, wichtig.

Sollten Sie keinen Mutterpass erhalten und im letzten Trimester verreisen wollen, bitten Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder Ihre Hebamme um einen Ausdruck der Computerdaten oder eine Kopie Ihrer Schwangerschaftseckdaten.

Haben Sie einen USB-Stick erhalten, drucken Sie die wichtigen Daten aus, wenn Sie ins Ausland gehen. Denn längst nicht alle Ärzte und Spitäler sind auf Computer-Sticks vorbereitet.


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Quellen:

  • Schweizerische Ärztezeitung (pdf-Datei)
  • Schweizerischer Hebammenverband Bern, Ursula Klein Remane, Qualitätsbeauftragte www.hebamme.ch (12.2007)
  • Universitätsspital Zürich, Ratgeber Schwangerschaft, Juni 2012
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