Tipp 8: Ist der Name erlaubt?

  • Autor: Redaktion Babywelten
  • Veröffentlicht am 3. Februar 2017

Babywelten hat 10 Tipps, wie Sie den perfekten Vornamen für Ihr Baby finden. Tipp 8: Abklären, ob der Name in der Schweiz erlaubt ist

vornamen finden, babynamen erlaubt, welche namenNicht zuletzt gibt es auch gewisse, allerdings wenige, gesetzliche Vorschriften, die Sie bei der Namenswahl beachten müssen. In der Schweiz ist die Vornamensgebung verhältnismässig liberal. Wenn auch nicht so offen wie in Amerika, wo die Kinder wie Automarken, Städte, Monate oder auch Comicserien-Helden heissen können.

Das Zivilstandesamt entscheidet bei der Anmeldung Ihres Kindes, ob der gewünschte Name das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt. (Artikel 301 Absatz 4 ZGB).

Ansonsten sind Sie grundsätzlich frei in der Wahl des Vornamens. Jedoch darf der Name nicht die Interessen des Kindes verletzen – ein weit gefasster Begriff natürlich. Der Vorname wird bei der Anmeldung vom Zivilstandesamt geprüft und nach gängiger Praxis werden folgende Leitplanken gesetzt:

  • Vornamen dürfen nicht anstössig, beleidigend oder lächerlich sein.
  • Nicht erlaubt sind im Normalfall Tierrasen, Zahlen, Sachbegriffe oder Symbole.
  • Nicht erlaubt sind im Normalfall Markennamen, Adelstitel, Orts- und Städtenamen sowie Familiennamen.
  • Nicht erlaubt sind Namen, die eine sexuelle Bedeuting oder Anspielung haben.
  • Nicht eingetragen in das Geburtenregister werden im Normalfall die Mundartformen der Namen wie Ruedi (Rudolf) oder Meieli (Maja). Bekannte Kurzformen wie Alex (Alexander), Hannes (Johannes) oder Max (Maximilian) sind dagegen zulässig.
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Quellen:

  • Foto: Babywelten GmbH, MAK by fotolia.com